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Wegweiser für Menschen mit Behinderung

Herbert Köhl, der Behindertenbeauftragte des Landkreises, zeigt Landrätin Tamara Bischof den neuen Wegweiser für Menschen mit Behinderung.

Als neue Serviceleistung hat das Landratsamt Kitzingen einen Wegweiser für Menschen mit Behinderung im Landkreis Kitzingen veröffentlicht, der ab sofort erhältlich ist. Die Broschüre informiert über Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderung im Landkreis Kitzingen.

„Mein Wunsch ist, dass die Broschüre dazu beiträgt, dass das selbstverständliche und selbstbestimmte Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung zur Normalität wird“, betont Landrätin Tamara Bischof. Der Landkreis Kitzingen fördere dieses Ziel der Inklusion. Die neue Broschüre soll Betroffenen und Angehörigen die nötigen Informationen geben, um die wichtigsten Ansprüche und Rechte kennenzulernen und benennt die zuständigen Stellen und Adressen.

Der Wegweiser beinhaltet folgende Schwerpunktthemen: Beratung und Information, Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche, Kinder, Jugendliche und Familien, Wohnen, Arbeiten, Selbsthilfegruppen.

Derzeit (Stand: 31.12.19) leben im Landkreis Kitzingen 13 600 Menschen mit Behinderung, das sind rund 15 Prozent Landkreiseinwohner. Davon gelten 8750 Personen aufgrund ihres Grades der Behinderung von mindestens 50 Prozent als schwerbehindert (ca. 8 Prozent der Landkreisbewohner).

„Die 60-seitige Broschüre wurde extra im gut lesbaren DIN A4-Großformat gedruckt, außerdem haben wir die Texte in Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk Verständliche Sprache“ der Don Bosco Berufsschule bewusst einfach gehalten“, erklärt der Behindertenbeauftragte des Landkreises, Herbert Köhl.

Der Wegweiser, der in Zusammenarbeit mit der EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in Kitzingen (Träger IFD Würzburg) erstellt wurde, ist kostenfrei in folgenden Einrichtungen erhältlich: Landratsamt Kitzingen, Gemeindeverwaltungen, VdK-Geschäftsstelle, Mainfränkische Werkstätten, Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), Pflegestützpunkt des Landkreises.