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Öffnung der Außengastronomie ab 10. Mai

Da die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Kitzingen an fünf Tagen in Folge unter 100 war und als stabil bzw. rückläufig bewertet werden kann, hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen für weitere Öffnungsschritte für die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, kontaktfreien Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel.

Die Regelungen ab 10. Mai in Kürze:

Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wird zugelassen. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener negativer POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test erforderlich.

Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos für Besucher mit einem negativen Test (die Anforderungen an den Test bzgl. Art und Zeitpunkt der Vornahme sind auch hier wie oben beschrieben) wird zugelassen. Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wird zugelassen, ebenfalls mit negativem Test.

Eine Übersicht über die Testmöglichkeiten im Landkreis Kitzingen finden Sie unter www.kitzingen.de/coronatest

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Eine Info zu den unbürokratischen Regelungen rund um die Außengastronomie finden Sie hier

Die entsprechenden Rahmenkonzepte des Freistaats Bayerns finden Sie hier https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/ sobald sie vorliegen.