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Corona aktuell vom 4. April

Heute am Ostersonntag sind Stand 14 Uhr bisher 4 neue positive Corona-Fälle hinzugekommen. Gestern am Samstag, 3. April, waren es 17 neue Fälle. Insgesamt sind 215 Personen als positiv Getestete in Quarantäne, 146 von ihnen fallen in die Inzidenz.

Zur Inzidenz:

Laut RKI liegt die Inzidenz am Ostersonntag bei 163,5. In den vergangenen sieben Tagen gab es im Landkreis Kitzingen 146 positive Fälle. Etwa die Hälfte, nämlich 75 Fälle, sind in der Großen Kreisstadt Kitzingen. 10 Fälle sind in Iphofen, 9 in Volkach und 7 in Marktbreit. Der Rest ist relativ regelmäßig über den Landkreis verteilt.

Wir bereits mitgeteilt, gab es einen größeren Ausbruch im Kindergarten Friedenskirche in Kitzingen mit zahlreichen Fällen und Folgefällen innerhalb der Familien.

Es sind darüber hinaus noch weitere Kindergärten und Schulen betroffen:

Einzelne positive Fälle gibt es in den Schulen:

Grundschule Siedlung Kitzingen, Grundschule St. Hedwig Kitzingen, Grundschule Großlangheim, Grundschule Markt Einersheim und Mittelschule Buchbrunn.

Einzelne positive Fälle gibt es in den Kindertagesstätten:

Kindergarten Rödelsee und Kindergarten Marktsteft.

Außerdem gibt es zum Beispiel noch einen Verdachtsfall in der Abtei Münsterschwarzach, so dass an Ostern alle Gottesdienste abgesagt wurden.

Die Altersverteilung der 146 Fälle, die in die Inzidenz fallen, ist wie folgt:

34 der Personen sind unter 10 Jahren, 11 sind zwischen 10 und 20 Jahren, 56 der positiv Getesteten sind zwischen 20 und 40 Jahren, 32 sind zwischen 40 und 60 Jahren und 13 Personen sind über 60 (davon 3 über 80 Jahren).

Notbremse ab Ostermontag

Der Landkreis Kitzingen hat am Samstag, 3. April, drei Tage in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten. Demnach muss der Landkreis die so genannte bayerische Corona-Notbremse ziehen.

Ab Ostermontag, 05.04.2021, gelten daher bis auf Weiteres folgende Regelungen, veröffentlicht im Sonderamtsblatt Nummer 22:

  • Die Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft: Zulässig ist nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person (Kinder unter 14 ausgenommen).
  • Weiterhin tritt die nächtliche Ausgangssperre wieder in Kraft. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr nur in begründeten Fällen erlaubt
  • Der Einzelhandel muss wieder schließen. Waren können nur auf Vorbestellung („Click & Collect“) abgeholt werden. Ausgenommen davon sind alle bereits vor dem 08.03.2021 geöffneten Geschäfte, darunter auch z. B. Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und der Buchhandel. Auch Dienstleistungen wie z. B. Friseure und Kosmetikbetriebe dürfen weiterhin unter den bislang geltenden Vorgaben für ihre Kunden da sein.
  • Kontaktfreier Sport ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkung erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftssport ist verboten
  • Museen, Ausstellungen, etc. müssen geschlossen bleiben
  • Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt, ebenso Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform.

Den genauen Wortlaut des Sonderamtsblatts finden Sie hier

https://www.kitzingen.de/buergerservice/amtsblatt/amtsblatt-2021/