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3G-Zutrittsregelung für das Landratsamt Kitzingen

Der Zutritt zum Landratsamt ist ab Montag, 10. Januar 2022, nur noch nach Vorlage eines gültigen 3G-Nachweises (geimpft, genesen oder getestet) möglich. Die Kontrolle erfolgt am Eingang. Es ist nicht möglich, vor Ort einen Corona-Test unter Aufsicht durchzuführen. Notwendig ist die Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder eines Testnachweises von einer offiziellen Teststelle. Schnelltests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen und PCR-Tests nicht länger als 48 Stunden. Selbsttest werden nicht akzeptiert.

Weiterhin ist der Zutritt zum Landratsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung und wie seit Monaten praktiziert nur über den Eingang Innenhof Alte Poststraße möglich. Eine Ausnahme bleibt die Kfz-Zulassung, sie ist weiterhin ohne Termin erreichbar. Hier gilt künftig auch die 3G-Regel, was ebenfalls ab 10. Januar kontrolliert wird.

Schülerinnen und Schüler, die an ihrer Schule regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Nachweis. Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gilt die 3G-Regelung nicht. 

Darüber hinaus müssen die Besucher in den Gebäuden des Landratsamts eine FFP2-Maske tragen.