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Sonderförderung von Solarstrom-Anlagen und Stecker-Solargeräten ab 1. September

In der Sitzung des Umwelt- und Klimaausschusses am 30.05.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, ein für Privathaushalte konzipiertes und zeitlich bis zum 31.12.2022 befristetes Förderprogramm für die Förderung von Stecker-Solargeräten sowie von Photovoltaikanlagen auf Dächern in Kombination mit Batteriespeicher und Inselbetriebsfähigkeit auszuarbeiten.

Das für das Förderprogramm beschlossene Gesamtfördervolumen beträgt 50.000 Euro. 

Anträge sind erst ab 1. September, 8 Uhr möglich.

Anträge, die vorher eingehen, werden nicht berücksichtigt!

Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom-Anlagen und Stecker-Solargeräten auf dem Gebiet des Landkreises Kitzingen