Hochwassergeschädigte im Landkreis Kitzingen können Anträge auf Soforthilfe für „Haushalt/Hausrat“ und für „Ölschäden an Gebäuden“ bis zum 30.09.2024 stellen. Die ursprüngliche Antragsfrist bis zum 31.08.2024 wurde damit vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat verlängert.
Herr Armin Stäblein ist der Ansprechpartner im Landratsamt Kitzingen und unter der Telefonnummer 09321/928-3100 erreichbar.
Landratsamt Kitzingen
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