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Anhörungsverfahren zum Mobilitätskonzept gestartet

Lokale Aktionsgruppe Z.I.E.L.: Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Der erste Entwurf des Mobilitätskonzeptes für den Landkreis Kitzingen liegt nun vor. Bis zum 4. Juni 2024 können alle Interessierten und Anhörungsberechtigten eine Stellungnahme zum Anhörungsentwurf abgeben.

Innerhalb von zwei Jahren haben der Landkreis Kitzingen und die IG Dreieich Bahn GmbH (IGDB) zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen und weiteren Mitwirkenden eine Strategie für die künftige Mobilität im Landkreis Kitzingen – das Zielkonzept 2030plus – erarbeitet. Basis hierfür ist das in der Arbeitsgruppe zum Mobilitätskonzept entwickelte und dem zuständigen Fachausschuss abgestimmte Anforderungsprofil.

Der über 200 Seiten starke Anhörungsentwurf enthält neben einer ausführlichen Bestandsanalyse ein umfangreiches Maßnahmenkonzept. Dieses beschreibt, an welchen Stellen der ÖPNV sowie der Fuß- und Radverkehr weiterentwickelt werden sollen, um die vom Kreis definierten Ziele möglichst schnell erreichen zu können.

Das Anhörungsverfahren (2. Beteiligungsstufe) wird durchgeführt, um den für Nahverkehrsplanungen anhörungsberechtigten Gruppen und Institutionen Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Über diese gesetzlich verpflichtende Beteiligung hinaus wird auch Bürgerinnen und Bürgern erneut Gelegenheit gegeben, sich an der Aufstellung des Mobilitätskonzeptes zu beteiligen. Nun können die konkreten Inhalte des Berichtes gesichtet und kommentiert werden. Dazu zählen auch die im Frühsommer 2022 geäußerten Wünsche und Anregungen, die einzeln mit Bewertung Teil des Anhörungsentwurfes sind.

Noch bis Dienstag, 4. Juni 2024 können alle Interessierten über ein Online-Formular auf https://mobilitaet-landkreiskitzingen.igdb.de/feedback/ ihre Stellungnahme zum Bericht mitteilen. Danach werden die Ergebnisse aus dem Verfahren in den Anhörungsentwurf eingearbeitet und den Kreisgremien zum Beschluss vorgelegt.