

Im Zeitraum vom 02.01.2026 bis einschließlich 30.01.2026 finden im Landkreis Kitzingen militärische Übungen der US-Streitkräfte statt. Die Übung wurde bereits angekündigt.
Im Zuge des Übungsbetriebs kommt es unter anderem zu Flugbetrieb mit Hubschraubern und Kampfjets. Diese Aktivitäten können auch in den Abend- und Nachtstunden wahrgenommen werden.
Mit diesem Hinweis möchten wir die Bevölkerung aktuell informieren. Es besteht kein Grund zur Sorge. Die wahrnehmbaren Flug- und Geräuschentwicklungen stehen in direktem Zusammenhang mit dem laufenden Übungsbetrieb.
Hinweise: Wir legen der Bevölkerung, insbesondere Spaziergängern, Joggern und Geocachern nahe, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe und den Soldaten fernzuhalten! Wir bitten Jagdausübungsberechtigte generell um erhöhte Aufmerksamkeit, denn es ist nicht bekannt, wo sich die Truppe im Übungsgebiet zeitweise aufhalten wird. Außerdem weisen wir auf die Gefahren hin, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) ausgehen. Wir bitten, jeden Fund umgehend der Polizeiinspektion Kitzingen zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Zur Abwicklung von Manöverschäden erteilen die Gemeinden sowie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart, für die Bundeswehr und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes - Regionalbüro Ost, Drosselbergstr. 2, 99097 Erfurt, für die ausländischen Streitkräfte nähere Auskünfte (Manöverbekanntmachung vom 04.12.2008). Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der den Schaden verursachenden Übung schriftlich bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der o. g. Regulierungsstelle geltend zu machen (http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/10553265494).
