Sie sind das Team der Zensus-Erhebungsstelle im Landkreis Kitzingen: Johannes Teubert, Gabriele Höfer und Laura Hannemann. Ihr Büro ist in der Wörthstraße 28 a in Kitzingen zu finden.
Foto: Corinna Petzold-MühlWie viele Menschen leben in den Städten und Gemeinden Deutschlands? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Wo muss der Staat zukünftig mehr investieren? Um diese und andere Fragen zu beantworten findet im Jahr 2022 wieder ein Zensus auf Basis gesetzlicher Vorgaben der EU und des Bundes statt.
Ziel des Zensus ist die Ermittlung der Einwohnerzahlen in Deutschland sowie die Erhebung zentraler Strukturdaten, die eine Aussage darüber erlauben, wie die Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten.
Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs‐ und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist daher eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss.
In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch Stichproben ergänzt und mit einer Gebäude‐ und Wohnungszählung kombiniert wird. Durchgeführt wird er gemeinsam von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder. Sie bereiten die Befragung vor und sichern die termingerechte Durchführung sowie die Einhaltung der Qualitätsstandards (z.B. hinsichtlich des Datenschutzes).
Vor Ort, so auch im Landkreis Kitzingen, werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten kommunale Erhebungsstellen eingerichtet, welche die Befragungen koordinieren und zusammen mit ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durchführen. Hierbei stützt sich der Zensus 2022 auf die bereits bestehenden Verwaltungsregister; in erster Linie liefern die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten.
Um Unstimmigkeiten in den Melderegistern zu erkennen und entsprechend zu bereinigen, wird in einer Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung direkt befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht in diesem Zusammenhang eine Auskunftsverpflichtung kraft Gesetzes. Eine weitere Befragung betrifft Wohnheime (z. B. Studentenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünfte. In diesen Einrichtungen sind die Melderegisterdaten der Kommunen oft ungenau; diese werden im Rahmen der Durchführung des Zensus 2022 bereinigt.
Für die Gebäude‐ und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 werden private und gewerbliche Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt. Die Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet.
Ziel und Zweck ist es, eine verlässliche Datenbasis als valide Entscheidungshilfen für Politik, Verwaltung und Wirtschaft für eine u. a. zukunftsorientierte Gestaltung des sozialen Zusammenhalts, des Umweltschutzes sowie der Förderung der Energieeffizienz zu erhalten.
Umfangreiche Infos rund um den Zensus 2022 gibt es auf folgenden Seiten:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/zensus
Auf der allgemeinen Seite des Zensus 2022 gibt es auch Erklärvideos in verschiedenen Sprachen. Ein Blick lohnt sich!
Zu den Videos klicken Sie hier.
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