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Wir informieren Sie zu folgenden Themen:
Fördermöglichkeiten gibt es bei verschiedenen Ministerien und Banken und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Adressen in der Linkliste am Seitenende). Auch die örtlichen Energieversorger stellen teilweise Fördermittel bereit; z. B. für Wärmepumpen, Heizungsumstellungen und Anschaffung energiesparender Eletrogeräte-. Eventuell fördern die zuständigen Städte, Märkte und Gemeinden. Bitte fragen Sie deshalb auch bei Ihrer Wohnortgemeinde und Ihrem Energieversorgungsunternehmen nach.
Der Landkreis Kitzingen selbst kann für eine Förderung der einzelnen Maßnahmen keine Mittel zur Verfügung stellen. Um seinen Bürgern eine umfassende Beratungsmöglichkeit zu bieten, hat sich der Landkreis im Mai 2006 der Energieagentur Oberfranken angeschlossen. Dafür stellt der Landkreis aus den Mitteln des Kreishaushaltes die Mitgliedsbeiträge bereit und organisiert Beratungstage der Energieagentur im Landratsamt.
Sie können sich als Bürger des Landkreises Kitzingen telefonisch bei einem Energieberater beraten lassen. Zu den üblichen Telefontarifen ist eine Beratung ansonsten kostenfrei unter der Nummer (09221) 823918 möglich. Immer montags und donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 16.00 Uhr
Unter dieser Telefonnummer können auch außerhalb dieser Beratungszeiten ein Rückruf vereinbart werden.
Die Energieagentur führt außerdem regelmäßig Beratungstage im Landratsamt Kitzingen durch. Der nächste Termin wird noch bekanntgegeben, anmelden bzw. vormerken lassen können Sie sich jederzeit unter der Hotline. Der im Internet eingestellte Förderberater der Energieagentur wird in Kürze auch die Daten des Landkreises Kitzingen aufnehmen. Wir bitten Sie um etwas Geduld.
Nützliche Links:
Frank Albert
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Die 7-Tage-Inzidenz beträgt am 11. April 2021 für den Landkreis Kitzingen laut RKI 125,1.
Das sind die RKI-Inzidenzwerte der letzten drei Tage für den Landkreis Kitzingen
08.04.2021 | 09.04.2021 | 10.04.2021 |
114,1 | 121,8 | 143,7 |
Der Landkreis Kitzingen hat drei Tage in Folge die Inzidenz von 100 überschritten.
Aufgrund der im Ministerrat beschlossenen Änderungen gilt ab Montag, 12.04.2021 Folgendes:
Vom 12.04.2021- 18.04.2021 gilt für die Schulen und die Kindertagesbetreuung folgendes:
Es findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand in folgenden Jahrgangsstufen statt:
In diesen Klassen dürfen nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die entweder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 48 Stunden). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.
In allen anderen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.
Weitere Informationen
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Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
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