Fällt Ihnen ein Geräusch aus der Nachbarschaft auf die Nerven, so sollten Sie sich zuerst fragen, ob Sie die geräuschverursachende Tätigkeit oder Gewohnheit des Nachbarn tatsächlich wegen des damit verbundenen Geräusches stört oder ob andere Gründe, wie ein getrübtes nachbarschaftliches Verhältnis, ausschlaggebend sind. Sprechen Sie gegebenenfalls darüber unvoreingenommen mit anderen betroffenen Nachbarn. Befragen Sie auch, je nach Sachverhalt, einen Fachmann. Kommen Sie zu dem Schluss, dass es sich wohl um eine unzumutbare Störung Ihrer Ruhe handelt, so weisen Sie den Lärmverursacher freundlich auf den störenden Charakter seines Tuns hin.
Unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen können eine Ordnungswidrigkeit darstellen. In diesem Fall kann die Polizei gerufen werden, wenn nichts anderes mehr in Frage kommt.
Denken Sie aber daran: Wenn Sie sich nicht ständig beim geringsten Geräusch beschweren, werden Ihre Klagen bei berechtigtem Anlass auch ernst genommen.
Mit Beschwerden zum Lärmschutz, Nachbarschaftslärm, Freizeitlärm, Baulärm, Gewerbelärm, Straßenverkehrslärm können Sie sich an die Polizei, Gemeinde und das Landratsamt wenden. In erster Linie sollten Sie sich aber an den Lärmverursacher wenden.