Corona und Jagd
Informationen finden Sie hier https://www.wildtierportal.bayern.de/
Der Nachweis über den getätigten Abschuss/Fang ist vom Revierinhaber* durch die Streckenliste zu erbringen. Sie ist in die Liste A und B unterteilt. In die Streckenliste ist auch alles sonst verendet aufgefundene Wild, beim Schalenwild jedoch mit Ausnahme des vor Beginn seiner Jagdzeit gefallenen, im ersten Lebensjahr stehenden Jungwildes einzutragen. Die Eintragungen in die Liste A sind innerhalb einer Woche, die in Liste B vor Ablauf des Jagdjahres vorzunehmen.
Über erlegtes oder verendet aufgefundenes Rotwild ist außerdem innerhalb einer Woche eine Abschussmeldung nach Maßgabe der unteren Jagdbehörde zu erstatten.
Sie können die Formulare auch über das Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten herunterladen.