Unter Waffen versteht das Waffengesetz (WaffG) sowohl Schuss- als auch Hieb- und Stoßwaffen. Als Schusswaffen gelten auch Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen. Hieb- und Stoßwaffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen (z. B. Schlagstock, Schwert, Dolch, Bajonett). Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen, werden vom Gesetzgeber ebenfalls als Waffen klassifiziert (z. B. Elektroimpulsgeräte).