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Eingliederungshilfe: Erste Anlaufstelle für Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (Legasthenie) bzw. der Mathematik (Dyskalkulie) ist die Schule, die sich der Hilfe des zuständigen Schulpsychologen bedienen wird.
Reichen im Einzelfall die schulischen Mittel zur Förderung eines Kindes nicht aus und besteht die Gefahr, dass durch die Störung die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigt wird, ist die Kostenübernahme einer außerschulischen Therapie möglich.
Ein entsprechender Antrag kann im Amt für Jugend und Familie Kitzingen gestellt werden.
Eine Entscheidung über den Antrag ist erst möglich, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Gerne gibt Ihnen der jeweilige Sachbearbeiter Auskunft, welche Unterlagen erforderlich sind.
Achtung:
In jedem Fall ist eine Stellungnahme gem. § 35a SGB VIII erforderlich.
Diese muss von
Fragen Sie daher vor der kinderpsychiatrischen Untersuchung bei Ihrem Hausarzt nach geeigneten Fachärzten.
Sonja Eydel
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de