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Corona aktuell - Notbremse ab Ostermontag

Der Landkreis Kitzingen hat am heutigen Samstag, 3. April, drei Tage in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten. Heute liegt der Wert laut RKI bei 155,8. Demnach muss der Landkreis die so genannte bayerische Corona-Notbremse ziehen.

Ab Ostermontag, den 05.04.2021, gelten daher bis auf Weiteres folgende Regelungen, veröffentlicht im Sonderamtsblatt Nummer 22:

  • Die Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft: Zulässig ist nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person (Kinder unter 14 ausgenommen).
  • Weiterhin tritt die nächtliche Ausgangssperre wieder in Kraft. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr nur in begründeten Fällen erlaubt
  • Der Einzelhandel muss wieder schließen. Waren können nur auf Vorbestellung („Click & Collect“) abgeholt werden. Ausgenommen davon sind alle bereits vor dem 08.03.2021 geöffneten Geschäfte, darunter auch z. B. Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und der Buchhandel. Auch Dienstleistungen wie z. B. Friseure und Kosmetikbetriebe dürfen weiterhin unter den bislang geltenden Vorgaben für ihre Kunden da sein.
  • Kontaktfreier Sport ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkung erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftssport ist verboten
  • Museen, Ausstellungen, etc. müssen geschlossen bleiben
  • Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt, ebenso Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform.

Den genauen Wortlaut des Sonderamtsblatts finden Sie hier

https://www.kitzingen.de/buergerservice/amtsblatt/amtsblatt-2021/

Zu den aktuellen Fällen:

Am gestrigen Karfreitag sind 17 Fälle hinzugekommen, heute sind es, Stand 14 Uhr, bereits wieder 17 Fälle.