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Sozialhilfe erhält nicht wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern, erhält.
Ein Antrag auf Sozialhilfe ist bei der Wohnortgemeinde zu stellen. Dort hilft man Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und informiert man Sie, welche Unterlagen mit dem Antrag einzureichen sind.
Vereinbaren Sie sowohl zur Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung als auch beim Sozialamt einen Gesprächstermin. So ist gewährleistet, dass der/die Sachbearbeiter/in für Sie erreichbar ist und entsprechend Zeit für Ihre Vorsprache einplanen kann.
Asylbewerber und Ausländer mit bestimmten ausländerrechtlichem Status erhalten keine Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Bernadette Röttger | A-D |
Stephanie Hempfling | E-Hof |
Doris Schröder | Hog-L |
Anne Heitmann | M-Sc |
Reinhard Seubert | Sd-Z |
Christian Därr
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Bernadette Röttger
Landratsamt Kitzingen
Kaierstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo-Di vormittags, Do-Fr vormittags)"
Stephanie Hempfling
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo+Di vormittags, Mi ganztags)"
Natalia Schilling
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Mo-Do)
Reinhard Seubert
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Doris Schröder
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de