Sozialhilfe erhält nicht wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern, erhält.
Ein Antrag auf Sozialhilfe ist bei der Wohnortgemeinde zu stellen. Dort hilft man Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und informiert man Sie, welche Unterlagen mit dem Antrag einzureichen sind.
Vereinbaren Sie sowohl zur Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung als auch beim Sozialamt einen Gesprächstermin. So ist gewährleistet, dass der/die Sachbearbeiter/in für Sie erreichbar ist und entsprechend Zeit für Ihre Vorsprache einplanen kann.
Asylbewerber und Ausländer mit bestimmten ausländerrechtlichem Status erhalten keine Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.