Die Eingliederungshilfe steht Menschen zu, die nicht nur vorübergehend wesentlich körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Folgen der Behinderung sollen durch die Eingliederungshilfe gemindert und die Integration erleichtert werden.
Seit 01. September 2009 ist der Bezirk Unterfranken für alle Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. Dennoch haben wir hier einige grundlegende Information für Sie zusammengestellt.
Welche Arten der Eingliederungshilfe sind möglich?
- Wohnen (zum Beispiel betreutes Wohnen, Wohnheim)
- Beschäftigung (zum Beispiel in einer Werkstätte für behinderte Menschen –WfbM-)
- Förderung behinderter Kinder (zum Beispiel durch Frühförderung)
- Versorgung mit Hilfsmitteln
- Persönliches Budget
Wer ist der zuständige Ansprechpartner?
Seit 01.September 2009 ist für alle Leistungen im Bereich der Eingliederungshilfe der Bezirk Unterfranken der zuständige Sozialhilfeträger. Einen Antrag auf Eingliederungshilfe und weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bezirkes Unterfranken.
Auf den Seiten des Bezirks Unterfranken findet man viele Informationen über die soziale Sicherung vom Kindesalter bis zum Lebensabend und die verschiedenen Hilfeleistungen des Bezirks Unterfranken. Klicken Sie bitte hier und Sie werden weitergeleitet.