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Im Folgenden haben wir für Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema "Fahrgastbeförderung" zusammengestellt.
Einer zusätzlichen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist (in der Regel entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen, z. B. Taxen, Mietwagen, Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen).
Bei Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss, falls noch kein Kartenführerschein ausgestellt ist oder der bisherige Kartenführerschein unbefristet ist, auch die Ausstellung eines befristeten Kartenführerscheins beantragt werden.
Gebühren:
Ja alle, mit Ausnahme von Taxen und Mietwagen.
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de