Aufgabenbereiche
Die Gruppe Kommunales umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, die von A, also von Auskünften aller Art bis zu "Z wie Zuschusswesen" reichen.
Die wesentlichen Aufgabenbereiche sind:
Allgemeine Rechtsaufsicht
Wir üben die allgemeine Rechtsaufsicht über
- 31 Gemeinden
- 6 Verwaltungsgemeinschaften
- 13 Schulverbände
- 1 Kommunalen Zweckverband
- und eine wechselnde Zahl von Flurbereinigungsteilnehmergemeinschaften aus.
Formelle Beanstandungen sind in aller Regel nicht erforderlich, da die Gemeinden ohnehin in rechtlichen Zweifelsfällen rechtzeitig bei uns anfragen und sich beraten lassen.
Die Beratungsfunktion üben wir dabei natürlich nicht nur gegenüber den 31 Gemeinden mit ihren 412 Gemeinderäten sondern auch gegenüber den über 90.000 Einwohnern im Landkreis aus, die z.B. wissen wollen, zu welchen Angelegenheiten ein Bürgerentscheid zulässig ist und welche Formvorschriften dabei beachtet werden müssen.
Einwohnerzahlen
Auch für sonstige Anfragen aller Art, die im weitesten Sinn mit einer Gemeinde zu tun haben, sind wir häufig die erste Anlaufstelle. Hier vermitteln wir - soweit möglich - die zuständige Stelle, die weiterhelfen kann.
Mitwirkung beim Erlass kommunaler Satzungen
Die Gemeinden können zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen. Wir beraten sie bei der Erstellung des Entwurfs bzw. überprüfen die erlassenen Satzungen und klären auch Meinungsverschiedenheiten zwischen Gemeinden und Bürgern beim Vollzug der Satzungen.
Zu den gemeindlichen Satzungen zählen unter anderem die Entschädigungs-, Haushalts-, Kosten-, Erschließungsbeitrags-, Hausnummerierungs-, Hundesteuer-, Friedhofs-, Schwimmbad-, Feuerwehr-, Wasserabgabe- und Entwässerungssatzungen ggf. mit den jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzungen.
Erschließungsbeitrags-, Kommunales Abgaben- und Steuerrecht
Den Schwerpunkt der Aufgaben bildet, neben der allgemeinen Rechtsaufsicht und allen im Zusammenhang mit den gemeindlichen Satzungen auftauchenden Fragen, das Erschließungs-, Kommunale Abgaben- und Steuerrecht, insbesondere die Bearbeitung von Widersprüchen, Petitionen, verwaltungsgerichtlichen Klagen, Kostenfestsetzungen und sonstigen formlosen Rechtsbehelfen. Aber auch die Beratung und eine gewisse Vermittlerfunktion zwischen Gemeinden und Bürgern vor einem Rechtsbehelfsverfahren oder auch bereits vor Erlass entsprechender Abgabebescheide haben einen nicht unwesentlichen Anteil im Rahmen dieses Aufgabengebietes. Die steigende Zahl von Anfragen in diesem Bereich lässt sich im Wesentlichen durch die Höhe der gemeindlichen Forderungen und die schwierige Rechtsmaterie erklären.
Stiftungsaufsicht
Uns obliegt weiterhin die Stiftungsaufsicht über sechs von Gemeinden verwaltete (sog. kommunalen) Stiftungen. Sie erstreckt sich ähnlich wie die allgemeine Rechtsaufsicht teils auf gewisse aktive Eingriffe in die Stiftungsverwaltung, teils auf die Erteilung der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung zu bestimmten Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen. Ziel der Stiftungsaufsicht ist es, die Stiftungen und das Stiftungsvermögen zu erhalten sowie die stiftungsgemäße Verwendung der Stiftungserträge zu sichern.
Kommunaler Finanzausgleich auf Gemeindeebene
Ziel des kommunalen Finanzausgleichs ist es, die Steuerkraftunterschiede der einzelnen Gemeinden auszugleichen. Dies geschieht u.a. durch Zuweisungen. So erhielt das Landratsamt beispielsweise im Jahr 2018 insgesamt 1.082.000 Euro an Straßenunterhaltungszuweisungen die wir an die Gemeinden im Landkreis entsprechend ihrer Gemeindestraßenlängen verteilen.
Auch für die finanzielle Förderung anderer gemeindlicher Baumaßnahmen (z.B. Kindergärten, Schulen) sowie für die staatliche Sport- und Kulturförderung sind wir zuständig bzw. Ansprechpartner für die Gemeinden.
Kommunales Finanzwesen
In enger Zusammenarbeit mit der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes würdigen oder genehmigen wir die Haushaltssatzungen und -pläne der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände, Zweckverbände, Stiftungen und Wasser- und Bodenverbände. Ein besonderes Augenmerk richten wir dabei auf deren dauernde Leistungsfähigkeit, damit diese sich finanziell nicht übernehmen.
Feldgeschworene - Vollzug des Abmarkungsgesetzes
Wir sind Rechtsaufsicht und Ansprechpartner für die Feldgeschworenen, auch "Siebener" genannt. Diese vollziehen in den Gemeinden einfache Aufgaben des Abmarkungsgesetzes und unterstützen so kostengünstig die Arbeit der Vermessungsverwaltung. Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Tätigkeit Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Kitzingen.