Vereinspauschale
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewährt Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderung) an Sport- und Schützenvereine.
Zuwendungen an Sport- und Schützenvereine
Die Sportförderrichtlinien fassen seit dem 1. Januar 2006 die bisherigen Förderbereiche in einer "Vereinspauschale" zusammen:
- Einsatz von Übungsleitern
- pauschale Sportbetriebsförderung
- Beschaffung beweglicher Sportgroßgeräte
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Parameter der Vereinspauschale
- Anzahl an erwachsenen Vereinsmitgliedern: einfache Gewichtung
- Anzahl an sonstigen Mitgliedern, d.h. an Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen: 10-fache Gewichtung
- Anzahl der gültigen Übungsleiter-Lizenzen, die der Verein für seinen Sportbetrieb einsetzt: pro Lizenz 650-fache Gewichtung oder 325-fache Gewichtung für einen Verein, falls eine Übungsleiter-Lizenz in zwei Vereinen eingesetzt wird. Zusatzausbildungen können nicht aufgeteilt werden.