Kulturelles
Gewährung der Vereinspauschale
Staatliche Vereinspauschale
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderung) an Sport- und Schützenvereine.
Zuwendungen an Sport- und Schützenvereine
Die Sportförderrichtlinien fassen seit dem 1. Januar 2006 die bisherigen Förderbereiche in einer "Vereinspauschale" zusammen:
- Einsatz von Übungsleitern
- pauschale Sportbetriebsförderung
- Beschaffung beweglicher Sportgroßgeräte
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist er 1. März eines Förderjahres. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Vereinspauschale 2025
Antragsfrist
Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2025 Montag, der 3. März 2025.
Wie bereits in den letzten Jahren ist bei einem Briefversand für die Einhaltung des Stichtags das Datum des Poststempels entscheidend. Dies bedeutet, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 3. März 2025 entweder in der Kreisverwaltungsbehörde oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss.
Wie bisher muss der Antrag vollständig sein, d. h. alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten. Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sog. Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht.
Erklärung zur Teilung von Lizenzen
Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist seit dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die Erklärung zur Teilung von Lizenzen beizulegen.
Datenschutz
Das Landratsamt Kitzingen erfasst personenbezogene Daten (z.B. Vor- und Familienname der Lizenzinhaber) zur ordnungsgemäßen Gewährung der Vereinspauschale. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutzhinweise.
Neu: Hinweis zur Liste 2025 der anerkannten Trainer und Übungsleiterlizenzen
DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Para Ski Alpin
DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Para Tischtennis
DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Rollstuhlbasketball
Trainer/in C Breitensport, Bergwandern
Demokratietrainer/in C im Sport
Trainer/in C Breitensport, Klettersteig
Trainer/in C Breitensport, Sportklettern Inklusion
DOSB-Übungsleiter/in B Sport in der Rehabilitation; Profile: Orthopädie, Innere Medizin, Sensorik, Neurologie, Geistige Behinderung / Intellektuelle Beeinträchtigung, Psychiatrie
Online-Antrag und Authentifizierungsmöglichkeiten
Abrufbereit steht seit dem Förderjahr 2023 ein zentral entwickelter Online-Antrag. Hier stehen derzeit zwei Authentifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Mein Unternehmenskonto ELSTER-Zertifikat
BayernID (Authega Elster-Zertifikat, Online-Ausweisfunktion eID)
Folgende Änderungen wurden umgesetzt:
Die Eingabe der IBAN ist nun auch mit Leerzeichen möglich.
Die Größe des Datei-Uploads wurde von 5 MB auf 10 MB erhöht.
Bei der Mitgliederzahl wurde zur Klarstellung der Hinweis „Anzugeben sind die Mitglieder, die zum 31.12. des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres gegenüber der zuständigen Dachorganisation (z.B. BLSV, BSSB, OSB, BVS) gemeldet sind.“ eingefügt. Sofern bei der Anzahl der Mitglieder mit Behinderung „0“ eingegeben wird, entfällt nun die zwingende Angabe einer dahingehend erfolgten Meldung. Ferner können künftig mit einem Mobilgerät abfotografierte Dateien hochgeladen werden.
Parameter der Vereinspauschale
- Anzahl an erwachsenen Vereinsmitgliedern: einfache Gewichtung
- Anzahl an sonstigen Mitgliedern, d.h. an Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen: 10-fache Gewichtung
- Mitglieder mit Behinderung (siehe 5.1.6.1 SportFöR) 10-fache Gewichtung
- Anzahl der gültigen Übungsleiter-Lizenzen, die der Verein für seinen Sportbetrieb einsetzt: pro Lizenz 650-fache Gewichtung oder 325-fache Gewichtung für einen Verein, falls eine Übungsleiter-Lizenz in zwei Vereinen eingesetzt wird. Zusatzausbildungen können nicht aufgeteilt werden.
Vereinspauschale = (Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten (ME) eines Sportvereins) x (Fördereinheit (FE)).
Berechnungsverfahren
- Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten (ME) eines Vereins = Erwachsene Mitglieder + (Sonstige Mitglieder x 10) + (eingesetzte gültige Übungsleiter-Lizenzen x 650 + eingesetzte halbe gültige Übungsleiter-Lizenzen/anerkannte gültige Zusatz-Lizenzen x 325)
- Fördereinheit = (Haushaltsbetrag) / (Gesamtzahl der gemeldeten Mitglieder-einheiten der Vereine)
- Bagatellgrenze: Soweit ein Verein nicht mindestens 500 ME erreicht, wird eine Förderung nicht gewährt.
Downloads: Gewährung der Vereinspauschale
Ihr Ansprechpartner
Frau
Sandra Endres
Landratsamt Kitzingen
Schulen, Sport, Schülerbeförderung, kulturelle Angelegenheiten Kreissportgeschäftsstelle
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo-Mi ganztags, Do-Fr vormittags)"