Der ASD stellt die psychosoziale Grundversorgung der Bevölkerung im Landkreis Kitzingen sicher. Er ist dem Jugendamt des Landratsamtes Kitzingen angegliedert. Der ASD hat den Auftrag insbesondere auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - persönliche Hilfe, ganzheitlich, gesetzes- und generationsübergreifend anzubieten.
Wer für Ihre Anliegen zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort und den verschiedenen Sachaufgaben ab (z. B. Erziehungshilfen, Pflegefamilien, Jugendsozialarbeit an Schulen etc.). Eine Liste mit den Ansprechpartnern finden Sie im Downloadbereich.
Der ASD ist zuständig für die Bereiche:
- Adoption
- Erziehung
- Jugendgerichtshilfe
- Trennung/Scheidung/Umgangsregelung
- Inobhutnahme
- Kindesmissbrauch
- Vollzeitpflege
- Jugendsozialarbeit an Schulen