Bitte wählen Sie Ihre Zielgruppe oder Thema aus.
Hier finden Sie die Informationen.
Zielgruppe
Thema
Ich suche
In der Kinder- und Jugendhilfe geht es heute nicht mehr überwiegend darum, Defizite in Erziehung und Sozialisation zu kompensieren, sondern darum, den allgemeinen Veränderungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen und in geeigneter Weise tätig zu werden.
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit u. erzieherischer Kinder- u. Jugendschutz Im Bereich Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz geht es um die Mitgestaltung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt, den Ausgleich sozialer Benachteiligungen und den Schutz der Jugendlichen vor gefährlichen Einflüssen zur Stärkung ihrer Kritikfähigkeit und Selbständigkeit. |
Die Jugendhilfe umfasst auch die Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratung und Unterstützung z. B. in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Dabei meint der Begriff Familie die gesamte Bandbreite familiärer Situationen (Ein- Eltern-Familien, Stiefelternfamilien, unverheiratete Paare mit Kindern, Pflegefamilien etc.)
Demgegenüber wird Hilfe zur Erziehung (z. B. Heimerziehung, Sozialpädagogische Familienhilfe) nur gewährt, wenn für das Kind oder den Jugendlichen ein erzieherischer Bedarf besteht und die Hilfe für die Entwicklung des Minderjährigen notwendig und geeignet ist.
Dies bezieht sich auf Aufgaben, bei denen neben der Partnerschaft auch die Funktion der Jugendhilfe als staatliches Wächteramt betroffen ist und es vor allem um die weitgehende Krisenorientierung geht. Zu nennen sind hier vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und - Jugendlichen, die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche.
Der ASD stellt die psychosoziale Grundversorgung der Bevölkerung im Landkreis Kitzingen sicher. Er ist dem Jugendamt des Landratsamtes Kitzingen angegliedert. Der ASD hat den Auftrag insbesondere auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - persönliche Hilfe, ganzheitlich, gesetzes- und generationsübergreifend anzubieten.
Wer für Ihre Anliegen zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort und den verschiedenen Sachaufgaben ab (z. B. Erziehungshilfen, Pflegefamilien, Jugendsozialarbeit an Schulen etc.). Eine Liste mit den Ansprechpartnern finden Sie im Downloadbereich.
Der ASD ist zuständig für die Bereiche:
Maike Bischoff
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Simone Hartner
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de