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Jedes geschlachtete Tier und jedes geschossene Wild mit auffälligen Befunden muss unserem ausgebildeten Fleischbeschaupersonal vorgestellt und die Genusstauglichkeit beurteilt werden. Die Fleischbeschaubezirke und die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier
Unten stehend finden Sie darüber hinaus die Gebühren für die Tätigkeit der Fleischbeschau.
Der Landkreis Kitzingen betreibt ein eigenes Trichinenlabor. Es ist jeden Montag geöffnet, die Kontaktdaten, eine Anfahrtsskizze und weitere Labore finden Sie hier.
Wer wie gewohnt sein Gehegewild per Büchsenschuss "schlachten" möchte, bedarf einer Erlaubnis vom Landratsamt, dass er das Tier außerhalb eines EU-Schlachthofes töten darf (und anschließend zum Schlachthof transportiert). Das Antragsformular finden Sie im Donwloadbereich.
Weiterhin können Sie beantragen, dass die Lebendschau des Farmwildes nicht 24 Stunden, sondern 28 Tage bis zum Abschuss gültig bleibt. Auch hierzu haben wir Ihnen anbei einen Antrag beigefügt (Kombiantrag)
Im Landkreis Kitzingen ist jede Tierärztin, jeder Tierarzt beauftragt, als amtliche Tierärztin/amtlicher Tierarzt die Lebendbeschau/Schlachttieruntersuchung für ein frisch verunfalltes Nutztier durchzuführen. Das Ergebnis Ihrer Untersuchung dokumentieren Sie bitte auf dem unten stehenden Formular. Das Original des Formulars muss den Schlachttierkörper begleiten.
Diese Regeln gelten für Jäger, die kleine Menge (Tagesstrecke) an Endverbraucher oder Metzger/Markt oder Gastronomie im Umkreis von 100 km um Jagdort oder Wohnort abgeben.
Zur Beurteilung, welche Anforderungen die Jäger erfüllen müssen,benötigt das Veterinäramt das angefügte Formular.
Untersuchungsanträge und Ausfüllhinweise für das Wildtiermonitoring, sowie Anträge auf Aufwandsentschädigung für den Schwarzwildabschuss finden Sie unter Link www.lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit/index.htm
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de