Schutzgebiete Im Landkreis Kitzingen
Um Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich über die Schutzgebiete nach Naturschutzrecht im Landkreis Kitzingen zu informieren, werden an dieser Stelle Informationen über die unterschiedlichen Schutzgebiete in Form der zugehörigen Verordnungen, in denen Abgrenzung, Schutzzwecke, Gebote und Verbote sowie Ausnahmen geregelt sind, zur Verfügung gestellt. Weiterhin stehen Links zum Bayernatlas zu Verfügung, auf denen die jeweiligen Schutzgebiete hervorgehoben sind, um sich, unter Umständen auch mobil, über die Abgrenzungen der Schutzgebiete informieren zu können. Für Feinabgrenzungen wird dennoch der Kontakt zur unteren Naturschutzbehörde empfohlen. Ebenso wird darüber informiert auf der Fläche welcher Kommune(n) sich das Schutzgebiet befindet.
Informationen zum Verhalten in freier Natur finden Sie hier.
Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Kitzingen
Staatswaldrevier Reupelsdorf
Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Fläche von über 200 ha und dient dem Schutz der dort vorkommenden Waldameisen.
Naturpark Steigerwald
Der Naturpark Steigerwald erstreckt sich über eine Fläche von rund 128000 ha über sechs Landkreise und drei Regierungsbezirke, wobei ca. 14000 ha im Landkreis Kitzingen liegen. Innerhalb des Naturparks liegt das Landschaftsschutzgebiet Steigerwald, das selbst rund 88000 ha groß ist, wobei hiervon 12000 ha im Landkreis Kitzingen liegen. Ziel des Landschaftsschutzgebietes ist es die Mittelgebirgslandschaft des Steigerwalds in seiner typischen Form als Natur- und Kulturlandschaft, mit dem steil ansteigenden meist bewaldeten Steigerwaldtrauf im Westen, den bewaldeten Höhenzügen und den offenen, meist landwirtschaftlich genutzten Tälern zu schützen und als Erholungsraum sowie für die Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten.
Das Zelten, Campen oder ähnliches außerhalb der zugelassenen Plätze, sowie das Entzünden von Feuern bedarf der Erlaubnis des Landratsamts Kitzingen.
Volkacher Mainschleife
Das Landschaftsschutzgebiet Volkacher Mainschleife erstreckt sich über eine Fläche von über 5300 ha über drei Landkreise, wobei der Landkreis Kitzingen mit fast 3300 ha den mit größten Anteil ausmacht. Es dient zum Schutz der besonderen Landschaft rund um die Volkacher Mainschleife, mit ihren teils steilen Hängen, in Verzahnung mit dem Main und dem Maintal mit den jeweils traditionellen weinbaulichen oder obstbaulichen Nutzungen sowie den naturnahen Bereichen rund um den Main selbst.
Das Zelten, Campen oder ähnliches außerhalb der zugelassenen Plätze bedarf der Erlaubnis des Landratsamts Kitzingen.
Naturschutzgebiete im Landkreis Kitzingen
Alter Main bei Volkach
Auf einer Fläche von 63,02 ha schützt das NSG „Alter Main bei Volkach“ seit 1989 südwestlich Volkachs einen Ausschnitt des ursprünglichen Fließgewässers Main. Dieser bietet durch ein Zusammenspiel aus Fließgewässer, Stillwasserzonen, sowie Buhnenfeldern, Gehölzen und Mähwiesen einen Vielfältigen Lebensraum für bedrohte Pflanzenarten und wassergebundene Vogelarten. Aus diesem Grund ist auch ein Betreten der Wiesenflächen, Tümpelzonen und der Buhnenbereiche in der Zeit vom 15. 12. – 15.08. nicht gestattet.
Astheimer Dürringswasen
Die Astheimer Dürringswasen schützen auf 11,3 ha einen ganz speziellen Lebensraum, der auch mal eines zweiten Blickes würdig ist. Die unscheinbaren Pflanzenarten sind perfekt an die trockenen und nährstoffarmen Sandböden angepasst. Auf diesen Sandmagerrasen mit seinen Moosen, Flechten und gefährdeten Blütenpflanzen fühlen sich auch diversen Wildbienenarten oder die Zauneidechsen und die Schlingnattern wohl.
Belkers bei Großlangheim
Der Belkers schützt auf 31,8 ha einen für das Steigerwaldvorland selten geworden Waldtypen. Hier findet man den sogenannten bodenfeuchten Erlen-Eschen-Auwald und den Eichen-Hainbuchenwald mit seinen typischen Bewohnern wie der Bechsteinfledermaus oder typischen waldrandabhängigen Schmetterlingsarten. Aus diesem Grund ist vom 01.03. – 15.05. das Betreten außerhalb der gekennzeichneten Wege und Pfade verboten.
Halbtrockenrasen am Schwanberg
Die Ausläufer des Keupers bescheren dem Schwanberg zwischen Iphofen und Rödelsee an den besonnten Hängen oberhalb der Weinberge die letzten Reste eines ehemals ausgedehnten Kalk-Magerrasens. Durch Beweidung werden hier Pflanzenarten wie die pink blühende Kartäusernelke vor der drohenden Verbuschung bewahrt. Hier fühlen sich neben unzähligen Insektenarten auch Schlingnattern und der Weintourist wohl.
Kranzer - Großlangheim
Der Kranzer stellt im sonst trockenen und von Sanden beherrschten Landkreis Kitzingen eine Besonderheit dar. Seit 1984 schützt der Kranzer als ehemaliges Naturdenkmal auf knapp 8 ha seltene Feuchtbiotope mit zum Teil sehr seltenen Pflanzenarten. Durch die natürliche Feuchte der Flächen fühlen sich auch Wiesenbrüter angezogen.
Mainaue zwischen Sommerach und Köhler
Auf knapp 93 ha zwischen Sommerach, Köhler und der Stadt Volkach wird das Auenmosaik aus Wiesen, Auwald, Weidengebüschen sowie Buhnenfeldern und Verlandungsflächen seit 1955 geschützt. Ziel ist eine ökologische Vernetzung des natürlich erhaltenen Altmains und den umliegenden Flächen zu erhalten und so Lebensraum für eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Besonders wasserabhängige Vogelarten sind hier zu finden, weswegen das Naturschutzgebiet gleichzeitig auch Vogelschutzgebiet ist. Aus diesem Grund ist das Betreten vom 15.12. – 31.07. außerhalb der gekennzeichneten Wege und Pfade verboten.
Mainhang an der Vogelsburg
Einen guten Ausblick auf die Mainschleife sowie die Weinberge nördlich von Fahr hat man auf dem Mainhang an der Vogelsburg. Von hier aus kann man über die Landkreisgrenzen hinausblicken und gleich noch ein zweites Naturschutzgebiet – die Sandgrasheiden am Elgersheimer Hof - bestaunen. Der Mainhang an der Vogelsburg bietet Halbtrockenrasen welche durch aufwändige Pflege erhalten werden und Hangwälder auf 53 ha Fläche. Aus diesem Grund ist das Betreten vom 20.03. – 31.07. außerhalb der gekennzeichneten Wege und Pfade verboten.
Schutzgebietsgrenzen
Marktstefter Tännig
Eine wahre strukturreiche Kulturlandschaft bietet der Marktstefter Tännig auf über 75 ha Fläche. Auf dem Höhenrücken vom Rande des Maintals bis nach Sickerhausen, wechseln sich hier extensive Ackernutzung mit Streuobstbäumen, schmalen Waldparzellen, Feuchtflächen und Sandmagerasen ab. Dieses abwechslungsreiche Mosaik lockt verschiedenste Tiergruppen wie Amphibien, Reptilien, Vögel, Insekten und Säugetiere an.
Naturwaldreservat Wolfsee - Iphofen
Das Schutzgebiet hat eine Größe von ca. 68 ha und dient insbesondere dazu, eine natürliche Waldentwicklung ohne forstliche Nutzung zu ermöglichen. Es entwickelt sich dadurch ein Wald, der reich an Totholz ist und somit einer Vielzahl an Arten einen Lebensraum bietet, die ursprünglich eher Urwälder bewohnen. Aus diesem Grund ist das Betreten vom außerhalb der gekennzeichneten Wege und Pfade ganzjährig verboten.
Rechtes Mainufer bei Sommerach
Das Schutzgebiet liegt am westlichen Ufer des Mains auf der Höhe von Sommerach und hat eine Größe von rund 20 ha. Es Schützt die dortigen Buhnenfelder mit Auwaldresten, Hangwäldern und Wiesen. Ziel ist insbesondere den Auwaldcharakter der dortigen Wälder zu erhalten. Aus diesem Grund ist das Betreten vom 15.12. – 31.07. außerhalb der gekennzeichneten Wege und Pfade verboten.
Schutzgebietsgrenzen
Sande am Tannenbusch bei Kleinlangheim
Das Schutzgebiet umfasst ca. 38 ha in den Gemarkungen Kleinlangheim und Haidt. Es zeichnet sich durch die Vernetzung von trockenen Sandstandorten mit Feuchtgebieten, Wiesen und Waldrändern aus.
Sandfluren bei Volkach, Schwarzach a. Main und Sommerach
Das Schutzgebiet ist mit einer Größe von über 104 ha das größte im Landkreis, es liegt auf drei verschiedenen Gemeindegebieten. Es schützt Sandmagerrasen und –heiden sowie Flugsandflächen und -dünen insbesondere auch in Ihrer Verzahnung mit teilweise lichten Wäldern, Streuobstbeständen und Wasserläufen. Daher bietet es einer Vielzahl seltener Tier- und Pflanzenarten, die auch auf Strukturvielfalt und Grenzlinien angewiesen sind, einen geeigneten Lebensraum. Im Hochsommer finden sich im Gebiet größere Mengen blauflügeliger Ödlandschrecken, insbesondere auch auf den Wegen.
Schutzgebietsgrenze
Sandgrasheiden am Elgersheimer Hof
Das Schutzgebiet umfasst zwei Teilflächen mit insgesamt 1,7 ha in der Gemarkung Fahr. Es schützt die Relikte der namensgebenden Sandgrasheiden, die ehemals im Maintal weit verbreitet waren. Diese sind auch heute noch Lebensraum für an Trockenheit und Hitze angepasste, seltene Tier- und Pflanzenarten. Aus diesem Grund ist das Betreten des Geländes ganzjährig verboten.
Schloßbergsattel bei Markt Einersheim
Das ca. 78 ha große Naturschutzgebiet „Schlossbergsattel bei Markt Einersheim“ wird von einer südexponierten, im Relief stark bewegten, kleinteiligen Landschaft und von naturnahen Waldflächen, einschließlich einem Naturwaldreservat, geprägt. Die Strukturvielfalt ist auch die Grundlage für den Artenreichtum im Gebiet, insbesondere an Reptilien, Schmetterlingen, Käfern und Wildbienen, aber auch besonderen Pflanzenvorkommen bzw. -gemeinschaften. Aus diesem Grund ist das Betreten außerhalb der gekennzeichneten Wege und Pfade ganzjährig verboten.
Wald an der Hallburg
Das Schutzgebiet hat eine Fläche von ca. 9 ha in der Gemarkung Volkach und umfasst Großteils einen nach Norden geneigten Hang, der sich durch seinen im Naturraum seltenen Hangwald auszeichnet. In diesem Wald gibt es einen hohen Artenreichtum an Frühlingsgeophyten. Um den besonderen Standort zu schützen gilt ein ganzjähriges Betretungsverbot abseits öffentlicher Wege.
Betretungsverbote
Ellengeren und Steinberg
Zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Ortolans vor Störung wurde ein ca. 21 ha großes Gebiet westlich von Willanzheim ausgewiesen, dessen Betretung zwischen dem 15.04. und dem 15.07. eines jeden Jahres verboten ist.
Wehrwiesen
Zum Schutz der dort sehr vielfältigen Vogelwelt wurde nordöstlich von Schwarzenau ein rund 13 ha großes Gebiet ausgewiesen, dessen Betretung zum Schutz verschiedenster Vogelarten ganzjährig verboten ist. So wird sichergestellt, dass sowohl brütende, wie auch rastende, ziehende oder mausernde Vogelarten ein sicheres und in dieser Form sehr seltenes und daher besonders wichtiges Refugium vorfinden.
Topographische Karte
Ihre Ansprechpartner
Herr
Jonas Braun
Landratsamt Kitzingen
Umwelt, Natur und Landschaftspflege Fachreferent für Naturschutz und Landschaftspflege
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Frau
Nora Weber
Landratsamt Kitzingen
Umwelt, Natur und Landschaftspflege Fachreferentin für Naturschutz und Landschaftspflege
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Mo-Do vormittags)
Herr
Felix Pfeifer
Landratsamt Kitzingen
Umwelt, Natur und Landschaftspflege Fachreferent für Naturschutz und Landschaftspflege
Kaierstraße 4
97318 Kitzingen
(Di-Do ganztags)
Frau
Anne Petter
Landratsamt Kitzingen
Umwelt, Natur und Landschaftspflege Fachreferentin für Naturschutz und Landschaftspflege (Ausbildung)
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Herr
Marcel Pfaff
Landratsamt Kitzingen
Umwelt, Natur und Landschaftspflege Fachreferent für Naturschutz und Landschaftspflege
Kaierstraße 4
97318 Kitzingen