Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Es kommt immer wieder vor, dass ältere Menschen nur eine geringe Rente erhalten, die nicht ausreicht, um die Miete zu zahlen und den Lebensunterhalt zu bestreiten. Aber auch behinderte Menschen und andere dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen haben oft kein oder nur ein geringes Einkommen, zum Beispiel aus ihrer Tätigkeit in einer Werkstätte für behinderte Menschen. Eine ergänzende finanzielle Hilfe kann hier die so genannte „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ sein.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
Einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben folgende Menschen, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen beziehungsweise aus dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners bestreiten können:
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und - unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage - aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
- pflegebedürftige Personen mit Pflegestufe II und III,
- behinderte Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (im Arbeitsbereich) arbeiten,
- Personen, die an einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstätte für behinderte Menschen teilnehmen,
- behinderte Menschen, für die nach Vollendung des 27. Lebensjahres wegen ihrer Behinderung weiterhin Kindergeld gewährt wird.
Wo kann man Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen?
Einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen (Sozialhilfeantrag) erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde. Bei Ihrer Wohnsitzbehörde ist man Ihnen auch behilflich, wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags benötigen. Gleichzeitig bestätigt Ihnen Ihre Wohnsitzgemeinde die einwohnermelderechtlichen Daten. Die Gemeinde leitet Ihren Antrag dann an die Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt Kitzingen weiter. Dort wird der Antrag geprüft und gegebenenfalls bewilligt.
Sie können den vollständig ausgefüllten und von Ihrer Wohnsitzbehörde bestätigten Antrag aber auch direkt beim Landratsamt Kitzingen abgeben. Dazu ist allerdings eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Welche Unterlagen benötigt man, um Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu beantragen?
Nur wenn die erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig sind und auch die notwendigen Nachweise vorliegen, kann ein Antrag bearbeitet werden und ein entsprechender Bescheid ergehen.
Folgende Unterlagen und Nachweise werden in jedem Fall benötigt (weitere Unterlagen und Nachweise sind abhängig vom Einzelfall):
- ein vollständig ausgefüllter und von der Wohnsitzbehörde bestätigter Antrag auf Grundsicherungsleistungen (Sozialhilfeantrag)
- Nachweise zum Einkommen (zum Beispiel Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid) und zu vorhandenem Vermögen (zum Beispiel Sparbuch, Rückkaufswertbescheinigung einer Lebensversicherung)
- Kontoauszüge der letzten sechs Monate
- Mietvertrag/Nachweise zu Hauslasten bei Eigenheimbesitzern
Wie hoch ist die Grundsicherungsleistung?
Eine allgemeine Aussage über die Höhe der Leistung ist leider nicht möglich, da dies von mehreren Einzelfaktoren abhängt. Grundsätzlich setzt sich die Grundsicherungsleistung folgendermaßen zusammen:
- Maßgebender Regelsatz des Antragsberechtigten (und gegebenenfalls seines grundsicherungsberechtigten Ehegatten/Lebenspartners),
- angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
- gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, soweit keine Pflichtversicherung besteht,
- und eventuell einem Mehrbedarf bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
Hiervon werden die eigenen Einkünfte (zum Beispiel Renten, Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Erwerbseinkommen) und die des Ehegatten/Lebenspartners abgezogen. Nur wenn der maßgebliche Grundsicherungsbedarf höher ist als die Einkünfte, errechnen sich Grundsicherungsleistungen.
Grundsätzliche Informationen über Sozialhilfe hat das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zusammengestellt. Dort finden Sie auch Informationen über die Rechtsgrundlagen und eine Übersicht über mögliche soziale Hilfen. Klicken Sie einfach hier und Sie werden weitergeleitet.
Zuständigkeiten
Bernadette Röttger | A-Fl |
Stephanie Hempfling | Fm-J |
Anne Heitmann | K-R |
Reinhard Seubert | Rj-Z |
Ihre Ansprechpartner
Frau
Bernadette Röttger
Landratsamt Kitzingen
Soziales und Senioren Sachbearbeiterin Sozialhilfe A-D
Kaierstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo-Di vormittags, Do-Fr vormittags)"
Frau
Stephanie Hempfling
Landratsamt Kitzingen
Soziales und Senioren Sachbearbeiterin Sozialhilfe E-HOf
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo+Di vormittags, Mi ganztags)"
Frau
Natalia Schilling
Landratsamt Kitzingen
Soziales und Senioren Sachbearbeiterin Sozialhilfe M-Sc
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Mo-Do)
Herr
Reinhard Seubert
Landratsamt Kitzingen
Soziales und Senioren Sachbearbeiter Sozialhilfe Sd-Z, Krankenhilfe, Förderung ambulante Pflegedienste AGSG
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen