Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
Einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben folgende Menschen, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen beziehungsweise aus dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners bestreiten können:
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und - unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage - aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
- pflegebedürftige Personen mit Pflegestufe II und III,
- behinderte Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (im Arbeitsbereich) arbeiten,
- Personen, die an einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstätte für behinderte Menschen teilnehmen,
- behinderte Menschen, für die nach Vollendung des 27. Lebensjahres wegen ihrer Behinderung weiterhin Kindergeld gewährt wird.
Wo kann man Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen?
Welche Unterlagen benötigt man, um Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu beantragen?
Folgende Unterlagen und Nachweise werden in jedem Fall benötigt (weitere Unterlagen und Nachweise sind abhängig vom Einzelfall):
- ein vollständig ausgefüllter und von der Wohnsitzbehörde bestätigter Antrag auf Grundsicherungsleistungen (Sozialhilfeantrag)
- Nachweise zum Einkommen (zum Beispiel Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid) und zu vorhandenem Vermögen (zum Beispiel Sparbuch, Rückkaufswertbescheinigung einer Lebensversicherung)
- Kontoauszüge der letzten sechs Monate
- Mietvertrag/Nachweise zu Hauslasten bei Eigenheimbesitzern
Wie hoch ist die Grundsicherungsleistung?
- Maßgebender Regelsatz des Antragsberechtigten (und gegebenenfalls seines grundsicherungsberechtigten Ehegatten/Lebenspartners),
- angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
- gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, soweit keine Pflichtversicherung besteht,
- und eventuell einem Mehrbedarf bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
Grundsätzliche Informationen über Sozialhilfe hat das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zusammengestellt. Dort finden Sie auch Informationen über die Rechtsgrundlagen und eine Übersicht über mögliche soziale Hilfen. Klicken Sie einfach hier und Sie werden weitergeleitet.
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Zuständigkeiten
| Bernadette Röttger | A-Fl |
| Stephanie Hempfling | Fm-J |
| Anne Heitmann | K-R |
| Reinhard Seubert | Rj-Z |
Ihre Ansprechpartner
Frau Bernadette Röttger
Landratsamt Kitzingen
Soziales und Senioren Sachbearbeiterin Sozialhilfe A-De, Bestattungen
Kaierstraße 4
97318 Kitzingen
(Mo- Fr vormittags)
Frau Natalia Schilling
Landratsamt Kitzingen
Soziales und Senioren Sachbearbeiterin Sozialhilfe M-Sc
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Mo-Do)
Herr Reinhard Seubert
Landratsamt Kitzingen
Soziales und Senioren Sachbearbeiter Sozialhilfe Sd-Z, Krankenhilfe, Förderung ambulante Pflegedienste AGSG
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
