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Im Rahmen der Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes wurde das 2014 eingeführte Antibiotikaminimierungskonzept nun an fachliche Erkenntnisse angepasst und weiterentwickelt. Antibiotikaanwendungen müssen ab 2023 bei allen Nutzungsarten und Altersgruppen der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erfasst werden. Die Verpflichtung zur Mitteilung der Antibiotikaanwendungen geht dabei von den Tierhaltenden auf die Tierärzteschaft über. Zusätzlich gibt es Änderungen bei den mitteilungspflichtigen Nutzungsarten und z. T. bei den Bestandsuntergrenzen. Mitteilungen zu Tierbestand und Tierbewegungen sowie ggf. der Nullmeldung müssen weiterhin durch die Tierhaltenden getätigt werden.
Eine ständig aktualisierte Homepage mit Informationen und Videos finden Sie auf der Seite des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: https://www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de
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