
Die entsprechenden Unterlagen finden Sie hier
Der Förderverein Erich Kästner Schule im Landkreis Kitzingen e. V., Kaiserstr. 4, 97318 Kitzingen schreibt die Schulbusbeförderung von Schüler*innen der Erich Kästner Schule mit Kindern der Schulvorbereitenden Einrichtung und Heilpädagogischer Tagesstätte in Kitzingen für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 EU-weit (offenes Verfahren) neu aus. ( AV276ED1-EU Schülerbeförderung). Vertragsbeginn ist der 15.09.2026. Die Laufzeit geht über 4 Jahre ohne Verlängerungsoption. Die Ausschreibungsunterlagen können elektronisch angefordert werden unter : https://ausschreibungen.mainpost.de/Veroeffentlichung/av276ed1-eu
Aktuelle Informationen zu Bieterfragen werden auf dieser Seite veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass sich Bieter während der Angebotsfrist selbstständig durch regelmäßiges Aufrufen dieser Seite informieren müssen.
Der Landkreis Kitzingen, Kaiserstr. 4, 97318 Kitzingen schreibt die Unterhalts- und Glasreinigung für das Landratsamtsgebäude inkl. Außenstelle, den Wertstoffhof, das Kompostwerk und die Bauschuttdeponie, Urlaubs- und Krankheitsvertretung für den Bauhof, Grundreinigung nach Einzelbeauftragung EU-weit (offenes Verfahren) neu aus. (AV2205E4-EU Gebäudereinigung). Der Vertragsbeginn ist der 01.03.2025. Die Laufzeit ist 4 Jahre mit einer 2maligen Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr. Die Ausschreibungsunterlagen können elektronisch angefordert werden unter: https://ausschreibungen.mainpost.de:443/Veroeffentlichung/av2205e4-eu.
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Berufsschule Kitzingen – Ochsenfurt für das Haushaltsjahr 2025
Die am 22.07.2025 von der Verbandsversammlung erlassene Haushaltssatzung des Zweckverbandes Berufsschule Kitzingen – Ochsenfurt für das Haushaltsjahr 2025 wurde nach rechtsaufsichtlicher Würdigung im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 19 vom 25.08.2025 bekannt gemacht. Der gleichzeitig mit der Haushaltssatzung verabschiedete Haushaltsplan 2025 liegt im Landratsamt Kitzingen (Zi.Nr. 33.17) während der allgemeinen Dienstzeiten bis zum Erlass einer neuen Haushaltssatzung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Auflegung dient der Unterrichtung der Allgemeinheit über die endgültige Fassung des Haushaltsplanes.
