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Steht der Verdacht einer Kindswohlgefährdung im Raum, sind die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes die richtigen Ansprechpartner.
Werden wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat der ASD Hilfen anzubieten. Hier findet der Betroffene vertrauliche direkte Unterstützung.
Falls auch dadurch kein wirksamer Schutz hergestellt werden kann, hat der ASD das Familiengericht anzurufen. Bei dringender Gefahr kann der ASD das Kind auch in Obhut nehmen, auch direkt auf Wunsch des Kindes.
Eine Inobhutnahme bezeichnet die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in Notsituationen durch das Jugendamt. Das Kind oder der Jugendliche soll schnell und unbürokratisch einen sicheren Schutz erhalten, aus dem heraus eine Klärung für das weitere Vorgehen gefunden werden soll.
Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen besteht.
Maike Bischoff
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Simone Hartner
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
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