Auch nach der furchtbaren Erdbeben-Katastrophe gilt zwar grundsätzlich, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland und den Aufenthalt dort ein gültiges Visum benötigen.
Schengen-Visa türkischer und syrischer Staatsangehöriger, die vor ihrer Einreise in den Schengen-Raum in besonders betroffenen Gebieten aufhältig waren, können aber von der Ausländerbehörde verlängert werden.
Besonders betroffene Gebiete sind:
In der Türkei (Provinzen):
In Syrien (Gouvernements):
In diesen Fällen ist anzunehmen, dass die Betroffenen infolge höherer Gewalt gehindert sind, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums bzw. vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer zu verlassen.
Vor Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich; dabei können auch die zur Verlängerung erforderlichen Nachweise und Dokumente erfragt werden.
Weitere Informationen können den Häufig gestellten Fragen (Frequently Asked Questions-FAQ) auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (Erdbeben in der Türkei und Syrien - FAQ - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de) entnommen werden.“
Dustin Brauer
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Aleksandra Braun
Landratsamt Kitzingen
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(Mo-Fr vormittags)
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