volksbegehren_75N3262.jpg

Online-Terminanfrage

Hier können Sie online einen Termin beantragen.

Online-Terminanfrage

Kostenfreiheit des Schulwegs

Das Landratsamt Kitzingen digitalisiert die Antragsstellung für die Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2024/2025. Die schriftliche Antragsstellung entfällt ersatzlos. 

Das Antragsportal myVIA ist unter https://schulweg.kitzingen.de zu erreichen. Die Inhalte des Portals sind auf Deutsch und Englisch aufrufbar. 

Für Schüler bis zur 10. Klasse und für Berufsschüler mit Vollzeitunterricht

Schüler aller öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten

  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)
  • zwei-, drei- oder vierstufigen Wirtschaftsschulen
  • Berufsschulen mit Vollzeitunterricht
  • Förderschulen

erhalten grundsätzlich bis zur

  • 10. Jahrgangsstufe (ohne Begrenzung bei Vollzeitunterricht an Berufsschulen)

ihre Schülerfahrkarte kostenlos, wenn der Schulweg

  • für Schüler der Jahrgangsstufen 1 — 4 länger als 2 km,
  • für Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist oder
  • wenn eine dauernde Behinderung der Schüler die Beförderung erfordert

und wenn der Schüler die nächstgelegene Schule besucht.

Nächstgelegene Schule: ist die Schule, die vom Wohnort aus mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Dabei kommt es nicht auf die Entfernung an sondern auf die kostengünstigste Beförderungsmöglichkeit. 

Ist ein verbundweites Jahresticket (365-Euro-Ticket) oder ein bundesweit gültiges Jahres- oder Monatsticket (Deutschlandticket) zum Pauschalpreis eingeführt, werden zur Ermittlung des Beförderungsaufwandes die nicht bundesweit gültigen Monatstarife herangezogen.

Ausnahmen von der nächstgelegenen Schule:

  • eine Tagesheimschule,
  • eine Bekenntnisschule oder
  • eine nicht-koedukative Schule (z. B. reine Mädchen- oder Knabenschule)

Die Beantragung der Beförderung erfolgt ausschließlich über das Antragsportal myVIA unter www.schulweg.kitzingen.de.

Für Schüler ab der 11. Klasse und für Berufsschüler mit Teilzeitunterricht

Schüler ab der 11. Klasse

  • deren Schulweg über 3 km liegt und
  • die die nächstgelegene Schule besuchen (siehe Schüler bis 10. Klasse)

haben grundsätzlich einen Erstattungsanspruch. 

Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, so kann die Fahrkarte über das Antragsportal myVIA unter https://schulweg.kitzingen.de bereits zu Schuljahresbeginn beantragt werden:

  • Kindergeldbezug für mindestens drei Kinder
  • Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 SGB II
  • der Schüler ist aufgrund einer dauernden Behinderung auf die Beförderung angewiesen

Nachweise hierzu werden vom Monat August vor Schuljahresbeginn benötigt und können bei Beantragung im Antragsportal hochgeladen werden. Die Beantragung kann deshalb erst dann erfolgen, sobald der entsprechende Nachweis vorliegt. 

Wenn die genannten Voraussetzungen nicht vorliegen bzw. bei Berufsschülern mit Teilzeitunterricht müssen die Fahrkarten für das Schuljahr selbst besorgt werden. Die Schüler können hierfür am Schuljahresende (siehe Punkt Fahrtkostenerstattung) einen Antrag auf Rückerstattung stellen. 

Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung

Berufsschüler mit Teilzeitunterricht und Schüler ab der 11. Klasse bei denen keine der folgenden drei Voraussetzungen vorliegt.

  • Kindergeldbezug für mindestens 3 Kinder
  • Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 SGB II
  • Schwerbehinderung

müssen ihre Fahrkarten selbst kaufen, sammeln und am Schuljahresende die Gesamtkosten der Fahrkarten ermitteln.
Hier ist grundsätzlich eine Belastungsgrenze von 490,- € von pro Familie bzw. 320 € pro Schüler selbst zu tragen. 

Übersteigen die Gesamtkosten die Eigenbeteiligung, so kann ein Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung gestellt werden. Die gesammelten Fahrkarten müssen eingeklebt und bis spätestens 31. Oktober nach Schuljahresende (Ausschlussfrist!) beim Landratsamt Kitzingen eingereicht werden.

Erstattet werden nur die günstigsten Fahrtkosten. 

Antrag auf Anerkennung des privaten Kfz

Bei Beantragung der Fahrtkostenübernahme für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs (Pkw, Motorrad, Roller, …) können Sie bereits zu Schuljahresbeginn prüfen lassen, ob eine der Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten vorliegt.

  • Es liegt eine andauernde Behinderung vor, die die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder eines Schulbusses nicht nur vorübergehend nicht zulässt.
  • Eine öffentliche Verkehrs- bzw. Schulbusverbindung ist teilweise bzw. auf der ganzen Strecke nicht gegeben.
  • Die Hinfahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel muss schon vor 5.30 Uhr angetreten bzw. die Rückfahrt kann erst nach 23.00 Uhr beendet werden.
  • Die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist zwar möglich, mit dem privaten Kfz verringert sich aber die regelmäßige Abwesenheitsdauer von der Wohnung an mindestens 3 Tagen pro Woche um jeweils mehr als 2 Stunden.
  • Der Einsatz eines privaten Kfz ist insgesamt wirtschaftlicher.

Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass eine Zusage der Übernahme der Pkw-Kosten erst nach Prüfung dieses Antrages erfolgen kann. Trifft keine der genannten Voraussetzungen zu, können auch für die vergangene Zeit bis Schuljahresbeginn keine Kosten übernommen werden. Eine Nutzung des privaten Verkehrsmittels vor der Prüfung dieses Antrages vom Landratsamt erfolgt daher auf eigenes Risiko.

Kostenabrechnung Privat-Kfz

Die Erstattung der Fahrtkosten für das private Kfz findet am Schuljahresende statt. Dieser Antrag zur Abrechnung der Kosten des privaten Fahrzeugs ist bis spätestens 31. Oktober nach Schuljahresende (Ausschlussfrist!) beim Landratsamt Kitzingen einzureichen.

Bei der Erstattung von Fahrten zur Teilzeit-Berufsschule bzw. Schulen ab der 11. Klasse kann nur erstattet werden, was übereiner Belastungsgrenze von 490,- € pro Familie bzw. 320,- € pro Schüler liegt, es sei denn eine der folgenden Voraussetzungen ist erfüllt:

  • Kindergeldbezug für mindestens 3 Kinder (Nachweis mit Stand August zu Schuljahresbeginn ist beizulegen!)
  • Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 SGB II
  • Schwerbehinderung

Ihre Ansprechpartner

E-Mails an die Schülerbeförderung bitte vorrangig an folgende Adresse senden: schulweg@kitzingen.de

Frau 

Marion Flammersberger

Landratsamt Kitzingen


Schulen, Sport, Schülerbeförderung, kulturelle Angelegenheiten Sachbearbeiterin Kostenfreiheit des Schulweges

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

"(Di+Do ganztags, Fr vormittags)"

2.24.11

+49 (9321) 928-2407

+49 (9321) 928-2499

www.kitzingen.de

Frau 

Sonja Geiling

Landratsamt Kitzingen


Schulen, Sport, Schülerbeförderung, kulturelle Angelegenheiten Sachbearbeiterin Kostenfreiheit des Schulweges

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

"(Mo+Mi ganztags, Di vormittags )"

2.24.11

+49 (9321) 928-2407

+49 (9321) 928-2499

www.kitzingen.de

Frau 

Renate Moller

Landratsamt Kitzingen


Sachgebietsleiterin Schulen, Sport, Schülerbeförderung, kulturelle Angelegenheiten

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

2.24.14

+49 (9321) 928-2400

+49 (9321) 928-2499

www.kitzingen.de