Mit folgenden Formularen kann die Kostenübernahme für den Schulweg beantragt werden. Bitte achten Sie darauf, dass alle Anträge deutlich lesbar und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben eingereicht werden. Die Anträge sind am PC ausfüllbar und können dann gedruckt werden. Auf allen Formularen ist die Bestätigung der Schule unbedingt notwendig.
Erfassungsbogen 1 für Schüler bis zur 10. Klasse
Schüler aller öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten
erhalten grundsätzlich bis zur
ihre Schülerfahrkarte kostenlos, wenn der Schulweg
und wenn der Schüler die nächstgelegene Schule besucht.
Nächstgelegene Schule: ist die Schule, die vom Wohnort aus mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Dabei kommt es nicht auf die Entfernung an sondern auf die kostengünstigste Beförderungsmöglichkeit. Nächstgelegene Schule ist auch die Schule, der die Schüler zugewiesen sind bzw. die Pflichtschule.
Geringster Beförderungsaufwand: Soweit zwischen Wohnort des Schülers und der Schule eine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht, wird der Beförderungsaufwand nach den Tarifen des betreffenden Verkehrsunternehmens (OVF, DB, vvm, ...) beurteilt.
Ausnahmen von der nächstgelegenen Schule:
Schüler
haben einen Erstattungsanspruch.
Diese Schüler können die Fahrkarte mit dem Erfassungsbogen 2 beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Bei Beantragung der Fahrkarte muss der entsprechende Nachweis von einem der genannten Punkte (Stand: August zu Schuljahresbeginn) beigefügt werden.
Berufsschüler mit Teilzeitunterricht und Schüler ab der 11. Klasse bei denen keine der folgenden drei Voraussetzungen vorliegt.
müssen ihre Fahrkarten selbst kaufen, sammeln und am Schuljahresende die Gesamtkosten der Fahrkarten ermitteln.
Hier ist grundsätzlich eine Eigenbeteiligung von 465,- € im Schuljahr 2021/2022 bzw. 490,- € im Schuljahr 2022/2023 von der Familie selbst zu tragen.
Übersteigen die Gesamtkosten die Eigenbeteiligung, so kann ein Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung gestellt werden. Die gesammelten Fahrkarten müssen eingeklebt und bis spätestens 31. Oktober nach Schuljahresende (Ausschlussfrist!) beim Landratsamt Kitzingen eingereicht werden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das 365-Euro-Ticket für Schüler die im Raum Kitzingen, Würzburg oder Main-Spessart beschult werden, am günstigsten ist.
Infos hierüber finden Sie unter: https://www.vvm-info.de/home/fahrkarten-preise/365-euro-ticket/365-euro-ticket.jsp
Bei Beantragung der Fahrtkostenübernahme für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs (Pkw, Motorrad, Roller, …) können Sie bereits zu Schuljahresbeginn prüfen lassen, ob eine der Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten vorliegt.
Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass eine Zusage der Übernahme der Pkw-Kosten erst nach Prüfung dieses Antrages erfolgen kann. Trifft keine der genannten Voraussetzungen zu, können auch für die vergangene Zeit bis Schuljahresbeginn keine Kosten übernommen werden. Eine Nutzung des privaten Verkehrsmittels vor der Prüfung dieses Antrages vom Landratsamt erfolgt daher auf eigenes Risiko.
Kostenabrechnung Privat-Kfz
Die Erstattung der Fahrtkosten für das private Kfz findet am Schuljahresende statt. Dieser Antrag zur Abrechnung der Kosten des privaten Fahrzeugs ist bis spätestens 31. Oktober nach Schuljahresende (Ausschlussfrist!) beim Landratsamt Kitzingen einzureichen.
Bei der Erstattung von Fahrten zur Teilzeit-Berufsschule bzw. Schulen ab der 11. Klasse kann nur erstattet werden, was über 465,- € im Schuljahr 2021/2022 bzw. 490,- € im Schuljahr 2022/2023 liegt, es sei denn eine der folgenden Voraussetzungen ist erfüllt:
E-Mails an die Schülerbeförderung bitte vorrangig an folgende Adresse senden: schulweg@kitzingen.de
Marion Flammersberger
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Di+Do ganztags, Fr vormittags)"
Sonja Geiling
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo+Mi ganztags, Di vormittags )"
Renate Moller
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
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