Hier können Sie online einen Termin beantragen.
Online-TerminanfrageDas Landratsamt Kitzingen digitalisiert die Antragsstellung für die Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2024/2025. Die schriftliche Antragsstellung entfällt ersatzlos.
Das Antragsportal myVIA ist unter https://schulweg.kitzingen.de zu erreichen. Die Inhalte des Portals sind auf Deutsch und Englisch aufrufbar.
Schüler aller öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten
erhalten grundsätzlich bis zur
ihre Schülerfahrkarte kostenlos, wenn der Schulweg
und wenn der Schüler die nächstgelegene Schule besucht.
Nächstgelegene Schule: ist die Schule, die vom Wohnort aus mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Dabei kommt es nicht auf die Entfernung an sondern auf die kostengünstigste Beförderungsmöglichkeit.
Ist ein verbundweites Jahresticket (365-Euro-Ticket) oder ein bundesweit gültiges Jahres- oder Monatsticket (Deutschlandticket) zum Pauschalpreis eingeführt, werden zur Ermittlung des Beförderungsaufwandes die nicht bundesweit gültigen Monatstarife herangezogen.
Ausnahmen von der nächstgelegenen Schule:
Die Beantragung der Beförderung erfolgt ausschließlich über das Antragsportal myVIA unter www.schulweg.kitzingen.de.
Schüler ab der 11. Klasse
haben grundsätzlich einen Erstattungsanspruch.
Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, so kann die Fahrkarte über das Antragsportal myVIA unter https://schulweg.kitzingen.de bereits zu Schuljahresbeginn beantragt werden:
Nachweise hierzu werden vom Monat August vor Schuljahresbeginn benötigt und können bei Beantragung im Antragsportal hochgeladen werden. Die Beantragung kann deshalb erst dann erfolgen, sobald der entsprechende Nachweis vorliegt.
Wenn die genannten Voraussetzungen nicht vorliegen bzw. bei Berufsschülern mit Teilzeitunterricht müssen die Fahrkarten für das Schuljahr selbst besorgt werden. Die Schüler können hierfür am Schuljahresende (siehe Punkt Fahrtkostenerstattung) einen Antrag auf Rückerstattung stellen.
Berufsschüler mit Teilzeitunterricht und Schüler ab der 11. Klasse bei denen keine der folgenden drei Voraussetzungen vorliegt.
müssen ihre Fahrkarten selbst kaufen, sammeln und am Schuljahresende die Gesamtkosten der Fahrkarten ermitteln.
Hier ist grundsätzlich eine Belastungsgrenze von 490,- € von pro Familie bzw. 320 € pro Schüler selbst zu tragen.
Übersteigen die Gesamtkosten die Eigenbeteiligung, so kann ein Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung gestellt werden. Die gesammelten Fahrkarten müssen eingeklebt und bis spätestens 31. Oktober nach Schuljahresende (Ausschlussfrist!) beim Landratsamt Kitzingen eingereicht werden.
Erstattet werden nur die günstigsten Fahrtkosten.
Bei Beantragung der Fahrtkostenübernahme für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs (Pkw, Motorrad, Roller, …) können Sie bereits zu Schuljahresbeginn prüfen lassen, ob eine der Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten vorliegt.
Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass eine Zusage der Übernahme der Pkw-Kosten erst nach Prüfung dieses Antrages erfolgen kann. Trifft keine der genannten Voraussetzungen zu, können auch für die vergangene Zeit bis Schuljahresbeginn keine Kosten übernommen werden. Eine Nutzung des privaten Verkehrsmittels vor der Prüfung dieses Antrages vom Landratsamt erfolgt daher auf eigenes Risiko.
Kostenabrechnung Privat-Kfz
Die Erstattung der Fahrtkosten für das private Kfz findet am Schuljahresende statt. Dieser Antrag zur Abrechnung der Kosten des privaten Fahrzeugs ist bis spätestens 31. Oktober nach Schuljahresende (Ausschlussfrist!) beim Landratsamt Kitzingen einzureichen.
Bei der Erstattung von Fahrten zur Teilzeit-Berufsschule bzw. Schulen ab der 11. Klasse kann nur erstattet werden, was übereiner Belastungsgrenze von 490,- € pro Familie bzw. 320,- € pro Schüler liegt, es sei denn eine der folgenden Voraussetzungen ist erfüllt:
E-Mails an die Schülerbeförderung bitte vorrangig an folgende Adresse senden: schulweg@kitzingen.de
Marion Flammersberger
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Di+Do ganztags, Fr vormittags)"
Sonja Geiling
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo+Mi ganztags, Di vormittags )"
Renate Moller
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de