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Kostenfreiheit des Schulwegs

Mit folgenden Formularen kann die Kostenübernahme für den Schulweg beantragt werden. Bitte achten Sie darauf, dass alle Anträge deutlich lesbar und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben eingereicht werden. Die Anträge sind am PC ausfüllbar und können dann gedruckt werden. Auf allen Formularen ist die Bestätigung der Schule unbedingt notwendig.

Erfassungsbogen 1: für die Fahrkarte bis zur 10. Klasse und für Vollzeit-Berufsschüler

Erfassungsbogen 1 für Schüler bis zur 10. Klasse

Schüler aller öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten

  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)
  • zwei-, drei- oder vierstufigen Wirtschaftsschulen
  • Berufsschulen mit Vollzeitunterricht
  • Förderschulen

erhalten grundsätzlich bis zur

  • 10. Jahrgangsstufe (ohne Begrenzung bei Vollzeitunterricht an Berufsschulen)
  • Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind

ihre Schülerfahrkarte kostenlos, wenn der Schulweg

  • für Schüler der Jahrgangsstufen 1 — 4 länger als 2 km,
  • für Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist oder
  • wenn eine dauernde Behinderung der Schüler die Beförderung erfordert

und wenn der Schüler die nächstgelegene Schule besucht.

Nächstgelegene Schule: ist die Schule, die vom Wohnort aus mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Dabei kommt es nicht auf die Entfernung an sondern auf die kostengünstigste Beförderungsmöglichkeit. Nächstgelegene Schule ist auch die Schule, der die Schüler zugewiesen sind bzw. die Pflichtschule.

Geringster Beförderungsaufwand: Soweit zwischen Wohnort des Schülers und der Schule eine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht, wird der Beförderungsaufwand nach den Tarifen des betreffenden Verkehrsunternehmens (OVF, DB, vvm, ...) beurteilt.

Ausnahmen von der nächstgelegenen Schule:

  • eine Tagesheimschule,
  • eine Bekenntnisschule oder
  • eine nicht-koedukative Schule (z. B. reine Mädchen- oder Knabenschule)

Erfassungsbogen 2: für Schüler ab der 11. Klasse

Schüler

  • ab der 11. Klasse
  • deren Schulweg über 3 km liegt und
  • die die nächstgelegene Schule besuchen ( siehe Erfassungsbogen 1 )

haben einen Erstattungsanspruch.

Diese Schüler können die Fahrkarte mit dem Erfassungsbogen 2 beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • für mindestens drei Kinder Kindergeld bezogen wird,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 SGB II bezogen wird oder
  • eine Schwerbehinderung vorliegt

Bei Beantragung der Fahrkarte muss der entsprechende Nachweis von einem der genannten Punkte (Stand: August zu Schuljahresbeginn) beigefügt werden.

Downloads Erfassungsbogen

628.5 KB
647.9 KB

Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung

Berufsschüler mit Teilzeitunterricht und Schüler ab der 11. Klasse bei denen keine der folgenden drei Voraussetzungen vorliegt.

  • Kindergeldbezug für mindestens 3 Kinder
  • Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 SGB II
  • Schwerbehinderung

müssen ihre Fahrkarten selbst kaufen, sammeln und am Schuljahresende die Gesamtkosten der Fahrkarten ermitteln.
Hier ist grundsätzlich eine Belastungsgrenze von 490,- € von pro Familie bzw. 320 € pro Schülerselbst zu tragen. 

Übersteigen die Gesamtkosten die Eigenbeteiligung, so kann ein Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung gestellt werden. Die gesammelten Fahrkarten müssen eingeklebt und bis spätestens 31. Oktober nach Schuljahresende (Ausschlussfrist!) beim Landratsamt Kitzingen eingereicht werden.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das 365-Euro-Ticket für Schüler die im Raum Kitzingen, Würzburg oder Main-Spessart vollzeit beschult werden, am günstigsten ist.

Infos hierüber finden Sie unter: https://www.vvm-info.de/home/fahrkarten-preise/365-euro-ticket/365-euro-ticket.jsp

Eine weitere Möglichkeit ist das Deutschlandticket für monatlich 49,- €, das bundesweite Fahrten ermöglicht. Berufsschüler und Berufsfachschüler können das Ermäßigungsticket zu monatlich 29,- € erwerben. Infos zum 49,-€/Deutschlandticket und 29,-€/Ermäßigungsticket finden Sie unter https://www.kitzingen.de/wirtschaft-verkehr/bus-bahn-oepnv/deutschlandticket/.

Sie können selbst entscheiden, welches Ticket für Sie am besten ist. Beim Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung können jedoch nur die günstigsten Fahrtkosten angerechnet werden.

Antrag auf Anerkennung des privaten Kfz

Bei Beantragung der Fahrtkostenübernahme für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs (Pkw, Motorrad, Roller, …) können Sie bereits zu Schuljahresbeginn prüfen lassen, ob eine der Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten vorliegt.

  • Es liegt eine andauernde Behinderung vor, die die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder eines Schulbusses nicht nur vorübergehend nicht zulässt.
  • Eine öffentliche Verkehrs- bzw. Schulbusverbindung ist teilweise bzw. auf der ganzen Strecke nicht gegeben.
  • Die Hinfahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel muss schon vor 5.30 Uhr angetreten bzw. die Rückfahrt kann erst nach 23.00 Uhr beendet werden.
  • Die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist zwar möglich, mit dem privaten Kfz verringert sich aber die regelmäßige Abwesenheitsdauer von der Wohnung an mindestens 3 Tagen pro Woche um jeweils mehr als 2 Stunden.
  • Der Einsatz eines privaten Kfz ist insgesamt wirtschaftlicher.

Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass eine Zusage der Übernahme der Pkw-Kosten erst nach Prüfung dieses Antrages erfolgen kann. Trifft keine der genannten Voraussetzungen zu, können auch für die vergangene Zeit bis Schuljahresbeginn keine Kosten übernommen werden. Eine Nutzung des privaten Verkehrsmittels vor der Prüfung dieses Antrages vom Landratsamt erfolgt daher auf eigenes Risiko.

Kostenabrechnung Privat-Kfz

Die Erstattung der Fahrtkosten für das private Kfz findet am Schuljahresende statt. Dieser Antrag zur Abrechnung der Kosten des privaten Fahrzeugs ist bis spätestens 31. Oktober nach Schuljahresende (Ausschlussfrist!) beim Landratsamt Kitzingen einzureichen.

Bei der Erstattung von Fahrten zur Teilzeit-Berufsschule bzw. Schulen ab der 11. Klasse kann nur erstattet werden, was übereiner Belastungsgrenze von 490,- € pro Familie bzw. 320,- € pro Schüler liegt, es sei denn eine der folgenden Voraussetzungen ist erfüllt:

  • Kindergeldbezug für mindestens 3 Kinder (Nachweis mit Stand August zu Schuljahresbeginn ist beizulegen!)
  • Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 SGB II
  • Schwerbehinderung

Ihre Ansprechpartner

E-Mails an die Schülerbeförderung bitte vorrangig an folgende Adresse senden: schulweg@kitzingen.de

Frau 

Marion Flammersberger

Landratsamt Kitzingen


Schulen, Sport, Schülerbeförderung, kulturelle Angelegenheiten Sachbearbeiterin Kostenfreiheit des Schulweges

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

"(Di+Do ganztags, Fr vormittags)"

2.24.11

+49 (9321) 928-2407

+49 (9321) 928-2499

www.kitzingen.de

Frau 

Sonja Geiling

Landratsamt Kitzingen


Schulen, Sport, Schülerbeförderung, kulturelle Angelegenheiten Sachbearbeiterin Kostenfreiheit des Schulweges

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

"(Mo+Mi ganztags, Di vormittags )"

2.24.11

+49 (9321) 928-2407

+49 (9321) 928-2499

www.kitzingen.de

Frau 

Renate Moller

Landratsamt Kitzingen


Sachgebietsleiterin Schulen, Sport, Schülerbeförderung, kulturelle Angelegenheiten

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

2.24.14

+49 (9321) 928-2400

+49 (9321) 928-2499

www.kitzingen.de