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Nach Ermittlung der Bodenrichtwerte erstellt der Gutachterausschuss eine Bodenrichtwertliste für die Städte und Gemeinden des Landkreises Kitzingen und die Große Kreisstadt Kitzingen. Aus der Bodenrichtwertliste können die Bodenrichtwerte jeweils für das gesamte Gemeindegebiet unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsbereiche (Wohngebiete, Mischgebiete, Industrie- und Gewerbegebiete, typischer Altort) entnommen werden. Sie beziehen sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes.
Der festgesetzte Richtwert ist aus der Kaufpreissammlung für die Zone abgeleitet. Es handelt sich um einen Flächenwert, der im Einzelfall aufgrund der Lage und des Zuschnittes eines Grundstückes erheblich abweichen kann.
Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen sind inklusive Erschließungskosten ausgewiesen. Zur Höhe der Erschließungskosten kann die jeweilige Gemeinde Auskunft erteilen.
Bodenrichtwertauskünfte oder Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden mit mindestens 20 Euro pro Vergleichskauffall bzw. wertermittlungsrelevantem Datum und / oder mitgeteiltem Bodenrichtwert berechnet.
Alternativ können die aktuell gültigen Bodenrichtwerte über den Bayernatlas abgefragt werden. https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=pl_bau&bgLayer=atkis&catalogNodes=1322&layers=a818e80e-78b7-4b21-8c15-d5f8abe6c420&E=583657.11&N=5509822.30&zoom=9
Landratsamt Kitzingen
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