Informationen zu aktuellen Tierseuchen
Derzeit beschäftigen uns im Landkreis nachfolgende Tierseuchen:
Weitere Informationen
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit Juni 2024 erstmals bei Wildschweinen in Hessen auf. Seitdem wurde das Virus auch in benachbarte Landkreisen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bei Schwarzwild festgestellt. Daneben waren in Hessen mehrere Hausschweinebestände betroffen. Eine gefährliche Infektionsquelle stellen nicht gegarte Schweineprodukte, wie z. B. Salami und Schinken, dar. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. Die Übertragung erfolgt entweder direkt von Tier zu Tier oder indirekt z. B. über kontaminierte Gegenstände oder Speisereste.
Um ein bayernweit koordiniertes, schnelles und zielgerichtetes Vorgehen sowie eine enge Zusammenarbeit von Behörden, Tierärzten, Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Jägern und Verbänden sicherzustellen, wurde er bayerische Rahmenplan „Afrikanische Schweinepest ASP“ erstellt. Alle weiteren Informationen finden Sie dort
Karten zur aktuellen Ausbreitung finden Sie hier
Fragen zum Freiwilligen Status-Verfahren ASP werden hier beantwortet.
Eine weiter wichtige Präventionsmaßnahme ist die Reduzierung des Wildschweinebestandes durch intensive Bejagung. Hierzu wird eine Abschussprämie in Höhe von 70 Euro pro Tier erstattet. Informationen zur Aufwandsentschädigung finden sie am LGL:
Verendete oder verunfallte Wildscheine, sowie auffällige oder krank erlegte Tiere sollten beim Fund dem Veterinäramt gemeldet werden, damit diese beprobt werden können. Gesund erlegte Wildschweine werden im Monitoringverfahren auch auf die Erreger der Schweinepest untersucht. Dafür benötigen wir eine Blutprobe des erlegten Tieres in einem roten EDTA- Blutröhrchen (erhältlich am Veterinäramt), sowie einen Untersuchungsantrag mit den Geokoordinaten des Fundortes: Untersuchungsantrag
Die Probe kann am Veterinäramt direkt abgegeben oder zusammen mit der Trichinenprobe in Schwarzenau eingeworfen werden.
BVD – Bovine Virus Diarrhoe
Die überwiegende Mehrzahl der Landkreise in Bayern strebt den Status „frei von BVD“ an. Auch der Landkreis Kitzingen erfüllt die Voraussetzungen zur Anerkennung. Im Vorgriff auf den Status „frei von BVD“ ist es jedoch erforderlich ab den 15. Mai Impfungen gegen BVD zu verbieten und ein Einstallungsverbot für geimpfte Tiere zu erlassen. Den genauen Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Geflügelpest - Aviäre Influenza
Sehr frühzeitig in diesem Herbst wird mit dem Vogelzug die Vogelgrippe (HPAIV) in Deutschland verbreitet. Tierhalter sind aufgefordert auf mögliche Erkrankungen zu achten und bei Auffälligkeiten einen Tierarzt hinzuzuziehen. Abhängig von der Seuchenlage können weitergehende Maßnahmen, wie die Aufstallungspflicht erforderlich werden. Bitte bereiten Sie sich darauf vor, dass Sie Ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) ausschließlich in geschlossenen Ställen und/oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere), zu halten haben.
Die wichtigste Schutzmaßnahme ist jedoch die Kontaktvermeidung zwischen Wildvögeln und Geflügel. Ein Hauptüberträger der Geflügelpest ist das wilde Wassergeflügel, welches nicht immer selbst erkranken muss. Gerade in den gewässernahen Haltungen ist ein direkter (Auslauf) oder indirekter (Futter, Wasser, Eintrag durch Schuhwerk) Kontakt unbedingt zu vermeiden.
Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser (Bach, See, Regenwasser …) zu dem Wildvögel Zugang haben, zum Tränken des Geflügels genutzt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Seit dem 25.11.2022 sind verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Alle Halter von Geflügel wie Hühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse haben folgende Biosicherheitsmaßnahmen sicherzustellen:
Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte der Tiere sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern und dürfen nur mit betriebseigener Schutzkleidung betreten werden. Nach jeder Ein- und Ausstallung sind die Ställe und die Einrichtungen, sowie die genutzten Verladeplätze und Transportmittel, zu reinigen und zu desinfizieren. Eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung ist durchzuführen.
Das Füttern von Wildvögeln wie wildes Wassergeflügel, Regenpfeifer, Greifvögel, und Schreitvögel ist verboten.
Allgemeine Fragen zur Vogelgrippe werden hier beantwortet.
Blauzungenkrankheit – BTV (Stand 14.08.2024)
Bis vor kurzem war Bayern das letzte Bundesland mit dem Status "seuchenfrei" bezüglich der Infektion mit BTV.
Jetzt wurde bei Schafen aus einem Betrieb in Aschaffenburg BTV3 durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Somit ist ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Bayern amtlich bestätigt. Das Bayerische Umweltministerium hat die Europäische Kommission informiert, dass in Bayern die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Status "seuchenfrei" bezüglich der Infektion mit BTV nicht mehr erfüllt sind.
Die Bundesländer haben sich geeinigt, dass Verbringungen in nicht freie Gebiete innerhalb Deutschlands ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen erfolgen können. Im Rahmen des aktuellen BTV3-Seuchengeschehens wurden deutschlandweit bislang über 2.900 Fälle amtlich bestätigt.
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Erkrankung, an der vor allem Schafe und Rinder erkranken. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen). Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
Ein vorbeugender Schutz der Tiere ist über eine freiwillige Impfung möglich.
Mit der am 7. Juni 2024 in Kraft getretenen Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV) ist nun die Anwendung der in der Verordnung aufgeführten Impfstoffe erlaubt.
https://www.kitzingen.de/fileadmin/Medien_Landratsamt/Amtsblatt/2024/amtsblatt20240701.pdf
Der Einsatz der BTV-3-Impfstoffe dient ausschließlich dem Schutz der Tiere. Die zur Anwendung freigegebenen Impfstoffe befinden sich derzeit im Zulassungsverfahren. Aktuell gelten für die gegen BTV-3 geimpften Tiere dieselben Verbringungsregeln wie für nicht gegen BTV-3 geimpfte Tiere. Impfstoffe gegen andere Serotypen (z. B. BTV 4 und 8) bieten keinen Schutz gegen Infektionen mit dem Serotyp 3. Die Bayerische Tierseuchenkasse unterstützt genehmigte Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen mit einem Euro pro Impfung.
Damit gilt bis zum Vorliegen eines zugelassenen Impfstoffs gegen BTV3, dass das Verbringen in BT-freie Mitgliedstaaten und Gebiete nach unionsrechtlichen Bestimmungen nur noch möglich ist, wenn die Tiere die Bedingungen des jeweiligen Bestimmungslandes erfüllen. Diese sind auf der Homepage der KOM unter folgendem Link veröffentlicht: https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en#movements
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des LGL: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/index.htm
