Herzlich willkommen im Landratsamt Kitzingen!

Wir verstehen uns als Ihr Dienstleister -  Service und Freundlichkeit stehen bei uns an erster Stelle.  Unsere Arbeitsweise ist schnell und unbürokratisch und wir kommunizieren offen und transparent. Nach diesem Maßstab haben wir auch unsere Homepage und unser digitales Bürgerbüro gestaltet.

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Online Services

Sparen Sie sich den Behördengang: Viele Anträge und Formulare des Landratsamtes Kitzingen können Sie mittlerweile ganz bequem digital ausfüllen und versenden.

Möchten Sie ein KFZ-Wunschkennzeichen reservieren oder online einen Termin vereinbaren? Wollen Sie direkt spezielle Anträge stellen, ohne persönlichen Behördengang? Eine Liste aller Online Services finden Sie in unserem neuen Online Service Bereich.

Alle Online Services auf einen Blick

Hinweise zur elektronischen Kommunikation

Der Landkreis Kitzingen bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.
Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Der Landkreis Kitzingen hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

Mailadressen  
Für die einfache elektronische Kommunikation per E-Mail sind Adressen eingerichtet. Ihren Ansprechpartner finden Sie in unserem Internetangebot bei den einzelnen Sachgebieten oder Fachbereichen. E-Mails werden nur bis zu einer Gesamtgröße von zehn Megabyte (10 MB) (incl. Anhänge = Attachments) angenommen.

Dateiversand
Dateien in den nachstehend genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt der Landkreis Kitzingen nur als ZIP-Archive (*.zip) -nicht selbstentpackend- entgegen.

Dateiformate
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Folgende Dateiformate werden angenommen:

  • Rich Text Format (*.rtf) * Word für Windows Version 6 (*.doc)
  • Word für Windows Version 97 - 2016 (*.doc, *.docx)
  • Excel für Windows Version 97 - 2016 (*.xls, *.xlsx)
  • Powerpoint für Windows Version 97 - 2016 (*.ppt, *.pptx)
  • Textdateien im Format ANSI (*.txt)
  • Portable Data File Version 1.3 (*.pdf)
  • Portable Data File Version 1.4 (*.pdf)
  • Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
  • Graphics Interchange Format (*.gif)
  • Tag Image File Format (*.tif)
  • Bitmap Pictures (*.bmp)

Videodateien (*.mpg, *.avi, *.mp4, *.mov, *.wmv) und *.PPS-Dateien  
werden nicht angenommen.

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht verarbeitet werden. Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

Verschlüsselung und digitale Signatur

Der einfache elektronische E-Mailverkehr ist unverschlüsselt und unsicher.

Der Landkreis Kitzingen hat die Verschlüsselung von E-Mails für den allg. elektronischen  Mailverkehr nur in Verbindung mit DE-Mail zugelassen. Mit DE-Mail können die Identitäten von Absender und Adressat eindeutig nachgewiesen und nicht gefälscht oder verfälscht werden.

Die Nachrichten werden ausschließlich über verschlüsselte Kanäle übertragen und verschlüsselt abgelegt. Sie sind für Unbefugte zu keiner Zeit zugänglich und können weder mitgelesen, noch verändert werden. 

Auf Grundlage des E-Government-Gesetzes vom 22. Dezember  2015 ist es nunmehr auch möglich, unter bestimmten Voraussetzungen - die in Verwaltungsverfahren erforderliche Schriftform durch den Versand einer De-Mail zu ersetzen. Dies ist im Einzelfall mit dem zuständigen Ansprechpartner im Landratsamt zu klären.

DE-Mails akzeptieren wir nur unter:
                                                               lra@kitzingen.de-mail.de

Der Landkreis Kitzingen hat derzeit aus organisatorischen Gründen die digitale Signatur für den allg. elektronischen Mailverkehr nicht zugelassen. ( keine Prüfung auf Echtheit und Gültigkeit )

Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in einfacher elektronischer Form, außerhalb von De-Mail, übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit die Verwendung digitaler Signaturen nicht durchgängig zulassen können.

Hinweise:
Regeln für Angebote Dritter     
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Landratsamt des Landkreises Kitzingen und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. von Gemeinden oder Behörden.

Ihre E-Mail ist nicht verarbeitbar           
Sofern eine E-Mail nicht zu verarbeiten ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Sie haben Fragen zu Verschlüsselung oder digitaler Signatur 
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an:          
SG 23 EDV, Neue Techniken (edv@kitzingen.de)           
Tel.: 09321/ 928-2300, 2301
Fax: 09321/ 928-2399

Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.

Art. 3a Elektronische Kommunikation in Kraft ab: 30.12.2015

(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.

(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Schriftform kann auch ersetzt werden

1.durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird;

2. bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes;

3.bei elektronischen Verwaltungsakten oder sonstigen elektronischen Dokumenten der Behörden durch Versendung einer De-Mail-Nachricht nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der die Bestätigung des akkreditierten Diensteanbieters die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lässt;

4. durch sonstige sichern Verfahren, die durch Rechtsverordnung der Staatsregierung festgelegt werden, welche den Datenübermittler (Absender der Daten) authentifizieren und die Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes sowie die Barrierefreiheit gewährleisten.

In den Fällen des Satzes 4 Nr. 1 muss bei einer Eingabe über öffentlich zugängliche Netze ein sicherer Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder nach § 78 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes erfolgen.

(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.

Hinweise zur Annahme von elektronischen Rechnungen:

Was ist eine eRechnung?

Eine Rechnung ist elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. (Art. 5 Abs. 2 Satz 2 BayEGovG)

Ab wann werden elektronische Rechnungen im Landratsamt Kitzingen angenommen?

18. April 2020. (Art. 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BayEGovG)

Welche elektronischen Rechnungen werden angenommen?

Akzeptiert werden die Formate ZUGFeRD 2.0 und XRechnung.

Wie werden die elektronischen Rechnungen übermittelt?

Bitte senden Sie Ihre eRechnung per E-Mail an eRechnung@kitzingen.de.