Bayernweit ist die Lebensmittelüberwachung an den Veterinärämtern angesiedelt. Kollegen mit spezieller Ausbildung (oft Küchen-, Bäcker-, Konditor- oder Metzgermeister mit einer Weiterqualifizierung zum Lebensmittelkontrolleur) sind hier für die Überwachung der ca. 5000 Betriebe im Landkreis zuständig. Der Hintergedanke ist, dass die Lebensmittel vom Produzenten, zum Beispiel dem Landwirt, bis zum Konsumenten - also bis an die Ladentheke - aus einer Hand kontrolliert werden.
Dort hört jedoch das Aufgabenfeld der Lebensmittelüberwachung noch lange nicht auf. Ebenso werden Bedarfsgegenstände mit Körper- und/oder Lebensmittelkontakt sowie Tabakerzeugnisse und Kosmetik überprüft. Der Kontrolle unterliegen also auch Hersteller, Händler und Verkäufer von Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, Schmuck, Geschirr, Besteck, Töpfen, Spielwaren, Tattoofarben und Kleidung sowie gewerbliche Anwender kosmetischer Mittel (u. a. Kosmetiksalons, Tattoostudios, Friseursalons), frei verkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel, Lebensmittel und Kosmetika in Apotheken, Shishabars, Seniorenheime, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Betriebskantinen, Jäger, Imker, Brauereien und natürlich auch eine Vielzahl von Kelter- und Brennereien sowie Winzer.
Infektionsschutzgesetz, was geht mich das an?
Als Lebensmittelunternehmer benötigt man in der Regel ein Gesundheitszeugnis. Heute heißt das Erstbelehrung nach § 43 Abs.1 des Infektionsschutzgesetzes. Weitere Informationen und eine Terminübersicht gibt es hier.