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Online-TerminanfrageInformationen rund um Lebensmittelsicherheit
Bayernweit ist die Lebensmittelüberwachung an den Veterinärämtern angesiedelt. Kollegen mit spezieller Ausbildung (oft Küchen-, Bäcker-, Konditor- oder Metzgermeister mit einer Weiterqualifizierung zum Lebensmittelkontrolleur) sind hier für die Überwachung der ca. 5000 Betriebe im Landkreis zuständig. Der Hintergedanke ist, dass die Lebensmittel vom Produzenten, zum Beispiel dem Landwirt, bis zum Konsumenten - also bis an die Ladentheke - aus einer Hand kontrolliert werden.
Dort hört jedoch das Aufgabenfeld der Lebensmittelüberwachung noch lange nicht auf. Ebenso werden Bedarfsgegenstände mit Körper- und/oder Lebensmittelkontakt sowie Tabakerzeugnisse und Kosmetik überprüft. Der Kontrolle unterliegen also auch Hersteller, Händler und Verkäufer von Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, Schmuck, Geschirr, Besteck, Töpfen, Spielwaren, Tattoofarben und Kleidung sowie gewerbliche Anwender kosmetischer Mittel (u. a. Kosmetiksalons, Tattoostudios, Friseursalons), frei verkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel, Lebensmittel und Kosmetika in Apotheken, Shishabars, Seniorenheime, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Betriebskantinen, Jäger, Imker, Brauereien und natürlich auch eine Vielzahl von Kelter- und Brennereien sowie Winzer.
Infektionsschutzgesetz, was geht mich das an?
Als Lebensmittelunternehmer benötigt man in der Regel ein Gesundheitszeugnis. Heute heißt das Erstbelehrung nach § 43 Abs.1 des Infektionsschutzgesetzes. Weitere Informationen und eine Terminübersicht gibt es hier.
Lebensmittelleitfaden
Beim Umgang mit Lebensmitteln müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer.
Meldeformular für Lebensmittelunternehmer
Jeder Lebensmittelunternehmer (auch Kindertagesstätten, die Mahlzeiten anbieten) muss sich bei der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes melden.
Online-Formular Meldung als LebensmittelunternehmerZulassungspflicht
Bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs gewinnen, herstellen oder behandeln sind über die Registrierungspflicht hinaus zulassungspflichtig. Davon betroffen sind u. a. zahlreiche handwerkliche Metzgereien und landwirtschaftliche Direktvermarkter, insbesondere solche die selbst schlachten.
Weitere Informationen zu den lebensmittelhygienerechtlichen Belangen sind im Handbuch Zulassung enthalten.
"Coffe-to-go"-Becher und andere Mehrwegbehältnisse
Täglich entstehen durch den Lebensmitteleinkauf oder Kauf von "Essen to go" große Mengen an Verpackungsmüll. Mit kundeneigenen Mehrwegbehältnissen können Verbraucher beim Einkaufen einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Tipps, wie zum Beispiel Bäckereien Kaffee in selbst mitgebrachten Bechern hygienisch abüllen oder was Metzgereien beim Befüllen von mitgebrachten kundeneigenen Behältnissen beachten sollen, finden Sie in den folgenden Merkblättern:
Gegenproben im Rahmen des NRKP (Nationaler Rückstandskontrollplan)
Im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplans werden regelmäßig Stichproben bei Lebensmitteln durch die Behörden genommen. Durch dieses Monitoringprogramm werden unsere Lebensmittel stichprobenweise auf verschiedene Stoffe hin kontrolliert, um zu prüfen, ob unerwünschte Rückstände in unseren Lebensmitteln vorhanden sind. Jeder Hersteller/Erzeuger hat das Recht auf eine Gegenprobe, die er auf seine Kosten bei einem zugelassenen Labor untersuchen lassen kann.
Die zugelassenen Laboratorien findet man unter:
Ihr Ansprechpartner
Frau
Stefanie Schwenkel
Landratsamt Kitzingen
Verbraucherschutz und Veterinärwesen