Ausbildungsförderung - BAföG-AFBG
Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.
Wer kann grundsätzlich BAföG beantragen?
Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht nach den Bestimmungen für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Ausbildungsförderung können Auszubildende für den Besuch an allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Berufsoberschulen, Fachoberschulen, Fachschulen, Fachakademien, Fachhochschulen und Hochschulen erhalten.
Eine Förderung für den Besuch einer Realschule, Wirtschaftsschule, eines Gymnasiums oder einer Fachoberschule ist jedoch nur möglich, wenn eine auswärtige Unterbringung notwendig ist.
Wie hoch ist die Ausbildungsförderung?
Den Schularten entsprechend sind unterschiedliche Bedarfsätze festgelegt. Die Höhe der Ausbildungsförderung wird aufgrund des Vermögens und Einkommens des Auszubildenden, der Eltern bzw. Ehegatten und Geschwister berechnet. Dabei ist wesentlich, ob der Auszubildende bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, oder ob der Auszubildende am Ausbildungsort eine Wohnung gemietet hat.
BAföG-Leistungen werden mit Ausnahme von Fachakademien, Fachhochschulen und Hochschulen als Zuschuss gewährt, der nicht zurück gezahlt werden muss.
Wann wird Ausbildungsförderung geleistet?
Ausbildungsförderung wird grundsätzlich vom Beginn des Monats an geleistet, in welchem die schulische Ausbildung aufgenommen wurde, frühestens jedoch von Beginn des Antragsmonats an.
Wo kann ich das BAföG beantragen?
Welches Amt für die Bearbeitung der Ausbildungsförderung zuständig ist, ergibt sich aus der Ausbildungsart:
- Schüler müssen den Antrag bei dem Amt für Ausbildungsförderung beantragen, in dessen Bezirk die Eltern ihren ständigen Wohnsitz haben. Bei einem ständigen Wohnsitz im Landkreis Kitzingen ist also das Landratsamt Kitzingen der richtige Ansprechpartner.
- Studenten müssen ihren Antrag beim Studentenwerk ihres Hochschulstandorts stellen. Informationen gibt es auf der Homepage des Studentenwerks im Bereich "Studienfinanzierung".
- Berufsoberschüler beantragen ihr BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich die Schule ihren Sitz hat.
Wo erhalte ich Anträge bzw. Informationen auf Ausbildungsförderung?
Anträge und Infos bekommen Sie beim Landratsamt Kitzingen oder unter www.das-neue-bafoeg.de.
Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG)
Eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - "Aufstiegs-BAföG") kann jeder beantragen, der an einer beruflichen Aufstiegsmaßnahme (z. B. Meister, Erzieher, Fachwirt, Betriebswirt) teilnimmt. Hierbei sind sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitmaßnahme förderfähig:
- Bei Teilzeitmaßnahmen werden die anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu 50% als Zuschuss durch das Landratsamt und zu 50% als Darlehen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Hat der Darlehensnehmer die Fortbildungsprüfung bestanden, wird gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses die Hälfte des noch nicht fällig gewordenen Darlehens über die KfW für diese Kosten erlassen.
- Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein monatlicher Unterhaltsbeitrag zur Sicherung der Lebensumstände gewährt werden. Dieser Betrag wird als Voll-Zuschuss bewilligt. Die Höhe dieses monatlichen Unterhaltsbeitrags ist unter anderem abhängig vom Einkommen und Vermögen sowie vom Familienstand des Antragstellers.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
- Damit eine Maßnahme gefördert werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss in der Regel eine abgeschlossene Erstausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder bundes- oder landesrechtlichen anerkannten Beruf voraussetzen.
- Für Teilnehmer, die ein Meisterprüfungsprojekt oder eine fachpraktische Arbeit anfertigen müssen, kann zudem für die Hälfte der förderfähigen Materialkosten ein Zuschuss in Höhe von 50 % und ein Darlehen in Höhe von 50 % (bis max. 2.000 €) gewährt werden.
- Die Maßnahme muss gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen (nach BBiG, der HwO) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
Förderungsfähig sind auch gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen.
- Auch gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen können gefördert werden.
Wo kann ich Aufstiegs-BAföG beantragen?
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Aufstiegsfortbildungsförderung ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk die Teilnehmer ihren ständigen Wohnsitz haben.
Wo erhalte ich die Anträge und Informationen auf Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG)?
Entsprechende Antragsunterlagen bekommen Sie beim Landratsamt Kitzingen beziehungsweise auf der Interseite www.aufstiegs-bafoeg.de
Ein Tipp der Sachbearbeiter:
Stellen Sie Ihren Antrag mindestens zwei Monate, bevor die Schule, Ausbildung oder Meisterschule beginnt und Sie das BAföG in Anspruch nehmen wollen. Achten Sie vor allem darauf, dass Sie alle Unterlagen vollständig einreichen, damit die Sachbearbeiter Ihren Antrag zeitnah bearbeiten können. Fehlende Unterlagen, die von den Sachbearbeitern angefordert werden müssen, verlängern den Bearbeitungszeitraum.
Ihre Ansprechpartner
Frau
Doris Schröder
Landratsamt Kitzingen
Soziales und Senioren Sachbearbeiterin Ausbildungsförderung, BAföG, AFBG A-C
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Frau
Nadine Gegner
Landratsamt Kitzingen
Soziales und Senioren Sachbearbeiterin Ausbildungsförderung, BAföG M-Z, AFBG Q-Z
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Mo+Do ganztags)