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Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt und gefördert.
Für Bildungsleistungen berechtigt sind Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene bis grundsätzlich 25 Jahre
und
Bei den Leistungen zur Teilnahme an organisierten Maßnahmen in Kultur, Sport und Freizeit gilt die Altersgrenze von 18 Jahren.
Die Leistungen werden in der Regel direkt an die Leistungserbringer / Anbieter gezahlt.
Zuständige Stellen im Landkreis Kitzingen:
Für Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und Asylbewerberleistungen:
Landratsamt Kitzingen
-Sozialhilfeverwaltung-
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II:
Jobcenter Kitzingen
Alte Poststraße 6a
97318 Kitzingen
Tel. 09321 / 92 63 - 0
Die Bildungs- und Teilhabeanträge werden vom Jobcenter Kitzingen mit dem ALG-II - Antrag ausgehändigt.
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de