Die Aufgaben der Gleichstellungsstelle im Landkreis Kitzingen
Warum gibt es die Gleichstellungsbeauftragte? In der Deutschen Verfassung steht(Art. 3 Abs. 2 GG):
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung
der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG)
Das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG), das am 1.7.1996 in Kraft getreten ist, hat die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Ziel ist, in der staatlichen und kommunalen Verwaltung in Bayern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates unterstehenden Einrichtungen den Anteil der Frauen in Bereichen zu erhöhen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.Gleichstellungsgesetz in der Fassung vom 01.07.2006
Frauen sind nach dem Gesetz also gleichberechtigt. Tatsächlich werden Frauen oft aber immer noch offen oder versteckt benachteiligt:
In Ehe und Familie
- bilden alleinerziehende, alleinlebende und ältere Frauen den größten Teil der sozial Schwachen,
- tragen Frauen die Hauptlast der Hausarbeit, Kindererziehung und der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, ohne entsprechende Anerkennung, Bezahlung und soziale Sicherung,
- werden Frauen immer noch Opfer körperlicher und seelischer Gewaltanwendung,
- müssen sich auch viele junge Frauen heute noch zwischen ihrem Beruf und der Gründung einer Familie entscheiden, obwohl die absehbare Überalterung der Bevölkerung einen enormen sozialen Sprengstoff birgt.
Im Berufsleben
- haben Frauen immer noch schlechtere Ausbildungs-, Einstellungs-, Verdienst- und Aufstiegschancen,
- sind Frauen häufig in ungeschützten Arbeitsverhältnissen ohne Sozialversicherung und Kündigungsschutz beschäftigt,
- werden Frauen immer noch schlechter bezahlt und sind stärker und länger von Arbeitslosigkeit betroffen.
Im öffentlichen Leben
- sind Frauen in politischen Gremien und Entscheidungspositionen deutlich unterrepräsentiert,
- werden Frauen mit Geringschätzung, sexueller Belästigung und Gewalt konfrontiert.
Was sind die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten?
Der Landkreis Kitzingen hat eine Gleichstellungsstelle eingerichtet,
- um die Benachteiligungen und Diskriminierungen von Frauen auf kommunaler Ebene abzubauen,
- um Frauen darin zu unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen und Verantwortung zu übernehmen,
- um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Die Gleichstellungsbeauftragte
- ist Anlaufstelle für Fragen, Anregungen und Beschwerden,
- gibt Hilfestellung und Unterstützung, falls erforderlich, in Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Einrichtungen,
- erarbeitet Informationsmaterial und führt Veranstaltungen zu Fragen der Gleichberechtigung durch,
- hält Kontakte zu Frauenorganisationen, Verbänden, Institutionen und Initiativen im Landkreis,
- zeigt Benachteiligungen von Frauen im Landkreis auf und entwickelt Lösungsmöglichkeiten,
- achtet bei Planungen und Maßnahmen des Landkreises darauf, dass die verschiedenen Interessen und Lebenslagen von Frauen und Männern angemessen berücksichtigt werden.
Wer kann sich an sie wenden?
Jede Bürgerin und jeder Bürger des Landkreises Kitzingen, wenn sie/er
- Informationen und Auskünfte sucht,
- sich über Benachteiligungen beschweren will,
- Unterstützung braucht,
- Anregungen für mehr Gleichberechtigung im Landkreis Kitzingen hat.
Frau
Lydia Worschech
Landratsamt Kitzingen
Jugend und Familie Sachbearbeiterin kindbezogene Förderung Gleichstellungsbeauftragte
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Frau
Sandra Endres
Landratsamt Kitzingen
Schulen, Sport, Schülerbeförderung, kulturelle Angelegenheiten Kreissportgeschäftsstelle
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo-Mi ganztags, Do-Fr vormittags)"