Warum gibt es die Gleichstellungsbeauftragte? In der Deutschen Verfassung steht(Art. 3 Abs. 2 GG):
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung
der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG)
Das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG), das am 1.7.1996 in Kraft getreten ist, hat die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Ziel ist, in der staatlichen und kommunalen Verwaltung in Bayern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates unterstehenden Einrichtungen den Anteil der Frauen in Bereichen zu erhöhen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.Gleichstellungsgesetz in der Fassung vom 01.07.2006
Frauen sind nach dem Gesetz also gleichberechtigt. Tatsächlich werden Frauen oft aber immer noch offen oder versteckt benachteiligt: