Personenstandsrecht
Personenstand - Beglaubigung - Apostille - Legalisation - was ist das eigentlich?
Personenstand
Der Personenstand eines Menschen umfasst in Deutschland Daten über Geburt, Eheschließung, Gründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen.
Der Personenstand und die Eheschließung sowie die Begründung einer Lebenspartnerschaft wird von den Standesämtern beurkundet. Diese führen die Personestandsregister (Geburten-, Ehe-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsregister). Außerdem können dort Erklärungen zur Namensführung abgegeben werden. Falls die gewünschte Namensführung nicht durch Namenserklärung vor dem Standesamt erreicht werden kann und ein wichtiger Grund für die Änderung des Namens vorliegt, verweisen die Standesämter an die Namensänderungsbehörde.
Rechtliche Grundlage für Personenstandsfragen sind das Personenstandsgesetz (PStG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetz (EGBGB) und die dazu ergangenen Ausführungsgesetze und Verwaltungsvorschriften.
Das Landratsamt Kitzingen führt die Aufsicht über die Standesämter im Landkreis Kitzingen.
Weiterführende Informationen zum Personenstand wie z.B. Anmeldung der Eheschließung und Eheschließung im In- und Ausland, Begründung einer Lebensparterschaft im In- und Ausland sowie Anmeldung der Lebenspartnerschaft, Ausstellung von Personenstandsurkunden, Vormundschaft für Minderjährigeusw. können Sie dem Bayerischen Behördenwegweiser unter den Begriffen Geburt, Familie und Partnerschaften, Heirat, Sterbefall entnehmen.
(Vor)Beglaubigung, Apostille, Legalisation
Amtliche (öffentliche) Urkunden eines fremden Staates werden in Deutschland ebenso wie deutsche öffentliche Urkunden im Ausland nicht ohne Weiteres anerkannt. Oft muss ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt werden. Die häufigsten Verfahren hierzu sind die Legalisation oder ein vereinfachtes Verfahren, die Erteilung der Apostille.
Ob Sie eine Legalisation oder eine Apostille für Ihre Urkunde brauchen, hängt vom Herkunftsland der Urkunde ab und von dem Land, in dem Sie die Urkunde vorlegen wollen.
Für Legalisationen ausländischer Urkunden sind die deutschen Auslandsvertretungen zuständig, die Apostille erteilen die Behörden des Landes, aus dem die Urkunde stammt.
Weiterführende Informationen:
- zu Apostille und Legalisation
- zum Internationalen Urkundenvekehr allgemein
Für die Legalisation und Erteilung der Apostille auf deutschen öffentlichen Urkunden ist die Vorbeglaubigung der Urkunden erforderlich.
Zuständig für die Vorbeglaubigung der von den Standesämtern des Landkreises Kitzingen ausgestellten Urkunden sowie der von den Meldebehörden des Landkreises Kitzingen erteilten Aufenthaltsbescheinigungen ist das Landratsamt Kitzingen. Dort sind Unterschriftsproben und Siegelabdrücke aller Standesbeamten und Meldebehörden des Landkreises hinterlegt. Das Landratsamt Kitzingen bestätigt mit der Vorbeglaubigung, dass die Unterschriften und Siegelabdrücke auf den Urkunden echt sind und die ausstellende Person zur Ausstellung der Urkunde berechtigt war.
Anschließend müssen die Urkunden von einer übergeordneten Behörde, der Regierung von Unterfranken endbeglaubigt (überbeglaubigt) werden. Dort wiederum sind der Siegelabdruck des Landkreises Kitzingen und die Unterschriftproben der Mitarbeiter im Landratsamt Kitzingen, die die Vorgeblaubigung vornehmen dürfen, hinterlegt.
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Ihr Ansprechpartner
Frau
Sabine Taub
Landratsamt Kitzingen
Sachgebietsleiterin Kommunales, Allgemeine Bürgerrechte, Ausländerrecht
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen