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Die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung errechnet sich aus den:
Der für die Gewährleistung des Existenzminiumums notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung,Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Unterkunft und Heizung. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft; dies gilt in besonderem Maß für Kinder und Jugendliche. Für Schülerinnen und Schüler umfasst der notwendige Lebensunterhalt auch die erforderlichen Hilfen für den Schulbesuch.
Der gesamte notwendige Lebensunterhalt nach § 27a Abs. 1 SGB XII mit Ausnahme der Bedarfe nach dem Zweiten bis Vierten Abschnitt des SGB XII ergibt den monatlichen Regelbedarf. Dieser ist in Regelbedarfsstufen unterteilt, die bei Kindern und Jugendlichen altersbedingte Unterschiede und bei erwachsenen Personen deren Anzahl im Haushalt sowie die Führung eines Haushalts berücksichtigen.
Die Höhe der Regelbedarfssätze können Sie hier nachlesen.
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