Die Staatliche Rechnungsprüfung hat auch als Aufgabe, in Finanzangelegenheiten innerhalb des Landratsamtes, beratend bei der Rechtsaufsicht über alle kreisangehörigen Gemeinden, kommunalen Körperschaften und kommunal verwalteten Stiftungen sowie bei Zuwendungsverfahren mitzuwirken.
So geben die Mitarbeiter bei der Rechtsaufsicht zu den Haushaltssatzungen und -plänen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände, Zweckverbände, Stiftungen und Wasser- und Bodenverbände und zu den staatlichen Zuwendungsverfahren entsprechende Stellungnahmen ab.