Sprache und Integration
Die Sprache ist der Schlüssel zur Integration:
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind Voraussetzung für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (der sog. „Niederlassungserlaubnis“).
- Außerdem sind deutsche Sprachkenntnisse eine wesentliche Voraussetzung für eine spätere Einbürgerung: Grundsätzlich muss jeder Einbürgerungsbewerber ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Welche Nachweise hierfür anerkannt werden können, sehen Sie in der sog. Positivliste (Downloadbereich). Falls Sie über keinen der in dieser Liste aufgeführten Nachweise verfügen, müssen Sie sich selbst um den Erwerb eines solchen Nachweises kümmern.
Eine gute Möglichkeit, deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, ist die Teilnahme an einem Integrationskurs. Dort kann zum Abschluss die Prüfung zum Zertifikat Deutsch Stufe B 1 abgelegt werden.
Sie können aber auch eine Einzelprüfung ohne vorherigen Sprachkurs, z. B. an einer Volkshochschule, am Berufsförderzentrum (bfz) oder einem Goetheinstitut ablegen.
Wichtig:
Die Kosten für den Erwerb des Sprachnachweises müssen Sie selbst tragen.
Integrationskurse
Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt. Ziel des Integrationskurses ist, den Ausländern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln.
Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet soweit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheit des täglichen Lebens selbständig handeln können.
Der Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbausprachkurs zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.
Im Landkreis Kitzingen führt das BSI Bildungs- und Schulungsinstitut gGmbH Schweinfurt die Integrationssprachkurse durch.
BSI Bildungs- und Schulungsinstitut gGmbH Schweinfurt
Marshall-Heights-Ring 19
97318 Kitzingen
Integrationskurse können auch bei Kursträgern in anderen Städten besucht werden. Ein Verzeichnis der Kursträger liegt beim Ausländeramt des Landratsamtes Kitzingen vor.
Wichtiger Hinweis:
Bei erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs verkürzt sich die für eine Anspruchseinbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer in Deutschland von acht auf sieben Jahre. Außerdem kann nach Absolvieren des Integrationskurses das Zertifikat Deutsch Stufe B1 erworben werden, das als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für die Einbürgerung anerkannt ist.
Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
Einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs haben in der Regel Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, wenn erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zwecke des Familiennachzugs, aus humanitären Gründen oder als langfristig Aufenthaltsberechtigter aus einem anderen EU-Staat erteilt wird.
Auch Ausländer, die keinen Teilnahmeanspruch besitzen, können im Rahmen verfügbarer Kursplätze zugelassen werden. Die weiteren Einzelheiten sind bei der zuständigen Ausländerbehörde oder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu erfragen.
Wer muss an einem Integrationskurs teilnehmen?
Ausländer, die einen Anspruch auf Teilnahme haben und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können oder in bestimmten Fällen über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, haben eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Die Berechtigung bzw. die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs wird von der Ausländerbehörde bei der Ausstellung des ersten Aufenthaltstitels festgestellt. Die Ausländerbehörde stellt daraufhin eine Teilnahmeberechtigung oder eine Teilnahmeverpflichtung aus.
Daneben können aber auch Ausländer, die bereits seit längerer Zeit im Bundesgebiet leben, zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden, wenn die Ausländerbehörde feststellt, dass sie in besonderer Weise integrationsbedürftig sind.
Auch im Falle des Bezuges von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch kann eine Verpflichtung im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung durch die leistungsgewährende Stelle ausgesprochen werden.
Kosten:
Über entstehende Kosten und mögliche Kostenbefreiungen informieren Sie sich bitte auf der Seite des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Wichtig:
Wer den Integrationskurs innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung erfolgreich absolviert, kann die Rückerstattung der Hälfte des von ihm bezahlten Kursbeitrages beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen.
Volkshochschule Kitzingen
Die Vhs Kitzingen ist Mitglied des Runden Tisches Integration und unterstützt den Landkreis in dem Bemühen um die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Aktuelle Angebote finden Sie unter http://vhs.kitzingen.info/
Offizielle Dolmetscherliste
Sie suchen einen amtlich bestellten und vereidigten Dolmetscher? Die regional verfügbaren Ansprechpartner sind aufgelistet unter: www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp
Vorkurs Deutsch
Die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund setzt eine umfassende und möglichst frühzeitige Sprachförderung voraus. Hierzu leistet der Kindergarten als Bildungseinrichtung einen entscheidenden Beitrag. Die Vorkurse Deutsch 240 sind dabei ein wichtiger Baustein. In 240 Stunden, durchgeführt zu gleichen Teilen von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und von Grundschullehrkräften, soll ein Fundament dafür gelegt werden, dass die Kinder am Unterricht in der Grundschule erfolgreich teilnehmen können.
Test der eigenen Deutschkenntnisse
Unter http://sprachtest.cornelsen.de/einstufung/index.aspx können Sie Ihre vorhandenen Deutschkenntnisse testen.