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Gaststättenbetreiber haben mehrere allgemeine Informationspflichten. So sind beispielsweise am Eingang zur Gaststätte die üblichen Öffnungszeiten des Betriebes anzubringen sowie ein Preisverzeichnis, aus dem die wesentlichen angebotenen Speisen und Getränke ersichtlich sind. Desweiteren muss im Lokal an deutlich sichtbarer Stelle ein Hinweis auf die gültigen Jugendschutzbestimmungen angebracht werden.
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Speiseabfälle, die Lebensmittel tierischen Ursprungs enthalten oder auch "ehemalige Lebensmittel" tierischen Ursprungs bergen Gefahren für unsere Nutztiere. Daher ist die Entsorgung dieser Abfälle streng geregelt. Dabei wird unterschieden zwischen privaten und gewerblichen Anfallstellen. Im LKR. Kitzingen dürfen Speise- und Küchenabfälle (mit tierischer Herkunft) aus Privathaushalten in die Biotonne. Gewerbliche Betriebe müssen hingegen registrierte und zugelassene Speiseabfallentsorger beauftragen. Für die gewerblichen Anfallstellen haben wir Ihnen ein Merkblatt erstellt.
Bei der Durchführung von Festen oder Veranstaltungen „aus besonderem Anlass“ müssen bestimmte Anforderungen eingehalten werden. Insbesondere muss im Umgang mit Lebensmitteln von der Beschaffung über die Lagerung, die Produktion, den Transport und die Abgabe eine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet sein.
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
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Fax: +49 (9321) 928-9999
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