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Gaststättenbetreiber haben mehrere allgemeine Informationspflichten. So sind beispielsweise am Eingang zur Gaststätte die üblichen Öffnungszeiten des Betriebes anzubringen sowie ein Preisverzeichnis, aus dem die wesentlichen angebotenen Speisen und Getränke ersichtlich sind. Desweiteren muss im Lokal an deutlich sichtbarer Stelle ein Hinweis auf die gültigen Jugendschutzbestimmungen angebracht werden.
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