Sie erhalten hier grundlegende Informationen zu Wahlen und Abstimmungen und weiterführende Hinweise auf aktuelle Wahlergebnisse im Landkreis.
Das Wahlrecht, also das Recht zu wählen und gewählt zu werden, ist eines der grundlegendsten bürgerlichen Rechte.
Das Landratsamt Kitzingen ist als untere Kreisverwaltungsbehörde zuständig für die Organisation und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen im Bereich des Landkreises Kitzingen. Außerdem überwacht es die Einhaltung der wahlrechtlichen Bestimmungen.
Unter nachfolgenden Links können Sie die Rechtsgrundlagen der Wahlen einsehen:
Weiterführende Informationen können Sie der Internetseite des Bayerischen Landeswahlleiters und dem Bayerischen Behördenwegweiser entnehmen.