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Die 7-Tage-Inzidenz beträgt am 9. April 2021 für den Landkreis Kitzingen laut RKI 121,8.
Das sind die RKI-Inzidenzwerte der letzten drei Tage für den Landkreis Kitzingen
06.04.2021 | 07.04.2021 | 08.04.2021 |
164,6 | 131,6 | 114,1 |
Der Landkreis Kitzingen hat drei Tage in Folge die Inzidenz von 100 überschritten.
Ab Ostermontag, den 05.04.2021, gilt daher Folgendes:
Den genauen Wortlaut des Sonderamtsblatts finden Sie hier https://www.kitzingen.de/buergerservice/amtsblatt/amtsblatt-2021/
Am 1. April hat der Landkreis die Inzidenz von 100 überschritten.
Vom 12.04.2021- 18.04.2021 gilt für die Schulen und die Kindertagesbetreuung folgendes:
Es findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand in folgenden Jahrgangsstufen statt:
-In den Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen,
-der Q11 am Gymnasium und der Jahrgangsstufe 11 der FOS
-der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe
In diesen Klassen dürfen nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die entweder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 48 Stunden). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.
In allen anderen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.
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