Informationen rund um die Zulassungsstelle
Im Folgenden haben wir Ihnen wichtige Informationen zum Thema Kfz-Zulassung zusammengestellt. Außerdem finden Sie im Download-Bereich eine Broschüre, die Ihnen helfen soll, alle wichtigen Informationen, die Sie für Ihren Besuch bei der KFZ-Zulassungsstelle benötigen, schnell und übersichtlich bei der Hand zu haben.
Seit 20.10.2025 sind auch Online Terminvereinbarungen der Zulassungsstelle Kitzingen digital möglich.
Weiterhin bleiben auch Spontanbesuche mit Bon-Ausgabe möglich. Hier kann es, im Vergleich zur Online-Terminbuchung, aber zu längeren Wartezeiten kommen.
| Öffnungszeiten der Zulassungsstelle (bitte Bon-Ausgabezeiten beachten) ! | |
|---|---|
| Montag - Freitag | 07:30 - 13:00 h |
| Montag, Dienstag | 14:00 - 15:30 h |
| Donnerstag | 14:00 - 17:00 h |
| Bon- Ausgabezeiten der Zulassungsstelle | |
|---|---|
| Montag - Freitag | 07:15 - 12:30 h |
| Montag, Dienstag | 13:30 - 15:00 h |
| Donnerstag | 13:30 - 16:30 h |
An Tagen mit besonders starkem Publikumsandrang kann bis zu einer Stunde vorher Annahmeschluss sein, um alle Anliegen bearbeiten zu können.
Für Zulassungen jeglicher Art muss der Ausweis des HALTERS vorgelegt werden.
Bei einer Vollmacht ist der Ausweis des einzutragenden Halters sowie der Ausweis des Bevollmächtigten nötig.
Falls kein deutscher Pass vorhanden ist, muss eine Meldebescheinigung vorgelegt werden.
Bei Zulassungen auf Firmen ist ein Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung bzw. die GbR Unterlagen gem. der Einverständniserklärung (s. Download) erforderlich.
Auf einen Blick finden Sie hier eine Zusammenstellung aller Unterlagen, die Sie rund um die Zulassung brauchen. Natürlich sind wir auch weiter wie gewohnt für Sie persönlich und telefonisch da. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
Weitere Informationen
Neuzulassung und Tageszulassung
erforderliche Unterlagen (für Neuzulassung und Tageszulassung):
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVBNr.)
- Zul. Besch. Teil II
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
Gebühr für Neuzulassung:
30,00 Euro ( Zulassung am Landratsamt )
20,05 Euro ( Online-Zulassung, inkl. Neuer Zulassungsbescheinigung Teil II)
Auch online möglich über das Bürgerservice-Portal
Gebühr für Tageszulassung:
- 45,90 Euro (am Landratsamt)
- 22,15 Euro (online)
Umschreibung innerhalb des Landkreises
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nr. Versicherung
- Zul. Besch. Teil I + II (Fzg.-Brief und –schein)
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
Gebühr:
Gebühr:
- 26,60 Euro – 28,80 Euro (am Landratsamt)
- 20,25 Euro – 22,25 Euro (online)
Umschreibung von außerhalb des Landkreises
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nr. Versicherung
- Zul.- Besch. Teil I + II (Fzg.-Brief + -schein)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (falls vorhanden)
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschilder von bisherigem Zulassungsbezirk (falls zugelassen)
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
- Bei Umschreibung mit Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens ohne Halterwechsel: Fahrzeugschein Teil I, geänderter Ausweis oder Pass, ZBII nur bei Namensänderung und evB nur bei Änderung der Versicherung
Gebühr:
- 24,20 Euro – 33,80 Euro (am Landratsamt)
- 13,95 Euro – 19,75 Euro (online)
Auch online möglich über das Bürgerservice-Portal
Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nr. Versicherung
- Kfz-Brief
- Kfz-Schein bzw. Zul. Besch. Teil I
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschilder
- Vollmacht für Beauftragten
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
Gebühr:
- 23,60 Euro ( Zulassung am Landratsamt )
- 14,65 Euro ( Online-Zulassung )
Auch online möglich über das Bürgerservice-Portal.
Umkennzeichnung
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zul. Besch. Teil II bzw. Kfz-Brief
- Zul. Besch. Teil I bzw. Kfz-Schein
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung
- Vorlage der vorhandenen Kennzeichen
- bei Kennzeichendiebstahl /-verlust: Polizeiliche Dienstahl- bzw. Verlustanzeige
- (bei Verlust eines Kennzeichenschildes)
- Vollmacht für Beauftragten
Gebühr:
- 30,60 Euro (am Landratsamt)
Saisonkennzeichen
erforderliche Unterlagen:
- Zul. Besch. Teil I bzw. Kfz.-Schein (oder Abmeldebescheinigung)
- Zul. Besch. Teil II bzw. Kfz-Brief
- Kennzeichenschilder, (falls KFZ noch zugelassen ist)
- eVB-Nr. Versicherung für Saisonkennzeichen
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Handelsregisterauszug
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
Gebühren:
- Änderung des Zuteilungszeitraums 30,60 Euro am Landratsamt
Außerbetriebsetzung
erforderliche Unterlagen:
- Kfz-Schein bzw. Zul. Besch. Teil I
- Kennzeichenschilder
Gebühr:
- 16,50 Euro ( Zulassung am Landratsamt )
- 2,70 Euro ( Online-Abmeldung) - mit Kennzeichenreservierung zzgl. 2,60 Euro
Auch online möglich über das Bürgerservice-Portal
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
bei Adressenänderung innerhalb des Landkreises erforderliche Unterlagen:
- geänderter Personalausweis od. Meldebescheinigung
- Zul. Besch. Teil I bzw. Kfz-Schein
Gebühr:
- 11,70 Euro (am Landratsamt)
- 8,35 Euro (online)
Auch online möglich über das Bürgerservice-Portal
bei Namensänderung erforderliche Unterlagen:
- geänderter Personalausweis oder Reisepass
- Kfz-Brief bzw. Zul. Besch. Teil II
- Kfz-Schein bzw. Zul. Besch. Teil I
Gebühr:
- 11,70 Euro (am Landratsamt) – 21,90 Euro, falls neue ZB II ausgestellt werden muss:
- online nicht möglich
bei technischer Änderung erforderliche Unterlagen:
- Kfz-Brief bzw. Zul. Besch. Teil II
- Kfz-Schein bzw. Zul. Besch. Teil I
- technisches Gutachten
Gebühr: 11,50 Euro (online nicht möglich)
Ausstellung eines Ersatz-Kfz-Scheines
falls vollgeschrieben o. unbrauchbar erforderliche Unterlagen:
- Original-Kfz-Schein bzw. Zul. Besch. Teil I
- Kfz-Brief (sofern noch kein EU-Brief vorhanden)
bei Kfz-Schein-Verlust erforderliche Unterlagen:
- Bei Verlust wird eine eidesstattliche Versicherung vom Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle abgenommen
- Bei Diebstahl ist die polizeiliche Anzeige mitzubringen
- Prüfbericht über letzte Hauptuntersuchung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Gebühr:
- 11,70 Euro
- Bei Verlust: 42,40 Euro (online nicht möglich)
Ausstellung eines Ersatz-Kfz-Briefes
falls vollgeschrieben o. unbrauchbar erforderliche Unterlagen:
- Kfz-Schein (Zul. Besch. Teil I)
- Kfz-Brief (Zul.-Besch. Teil II)
Gebühr: 25,70 Euro (am Landratsamt / online nicht möglich)
Bei Kfz-Brief-Verlust erforderliche Unterlagen:
- Terminvereinbarung erforderlich! (Tel. 09321 928-4310)
- eidesstattliche Versicherung des Halters wird bei der Zulassungsstelle abgenommen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zul. Besch. Teil I bzw. Kfz.-Schein
Gebühr: 70 Euro (am Landratsamt / online nicht möglich)
Neufahrzeug aus dem Ausland
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nr. Versicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Mitgliedsstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten)
- ausländische Kfz-Papiere bzw. EG- Übereinstimmungsbesch.
- Kaufvertrag oder Rechnung
- technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (nicht erforderlich bei Vorlage einer EG
- Übereinstimmungsbescheinigung)
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Handelsregisterauszug
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
- Bestätigung der Fahrzeugidentifizierung gem. § 14 Abs. 8 FsV durch einen technischen Überwachungsvereins (FIN-Prüfung).
Gebühr:
33,80 Euro bis 59,40 Euro (online nicht möglich)
Gebrauchtfahrzeug aus dem Ausland
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nr. Versicherung
- ausländische Kfz-Papiere
- ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EG - Mitgliedsstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (erforderlich bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
- Kaufvertrag bzw. Rechnung
- technisches Gutachten gem. § 21 StVZO bzw. EG-Übereinstimmungbescheinigung
- Hauptuntersuchung, falls älter als 3 Jahre, grds. für Pkw´s, andere Fahrzeugarten können abweichen.
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Handelsregisterauszug
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
- Bestätigung der Fahrzeugidentifizierung gem. § 14 Abs. 8 FzV durch einen technischen Überwachungsvereins (FIN-Prüfung)
- Vorlage Carfax oder vergleichbarer Nachweis bei Fahrzeugen aus den USA und Kanada
Gebühr: 30,80 Euro bis 59,40 Euro (online nicht möglich)
Kurzzeitkennzeichen für Probe-, Überführungs-, und Prüfungsfahrten
Voraussetzung: Wohnort des Halters oder Erwerb des Fahrzeuges anhand des Kaufvertrages im Landkreis Kitzingen
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nr. Versicherung
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Kfz-Brief (oder Kopie)
- Kfz-Schein (oder Kopie)
- Prüfbericht über letzte Hauptuntersuchung (oder Kopie)
- bei fälliger HU ist Zuteilung nur bei Standort Landkreis Kitzingen möglich
Gebühr: 12,80 Euro (online nicht möglich)
Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)
Voraussetzung: Wohnort des Halters oder Erwerb des Fahrzeuges anhand des Kaufvertrages im Landkreis Kitzingen:
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
- Kfz-Brief bzw. Zul. Besch. Teil II
- Kfz-Schein bzw. Zul. Besch. Teil I
- Kennzeichenschilder (falls zugelassen)
- gültige Hauptuntersuchung
- Nachweis über Einzahlung der KFZ-Steuer
Gebühr:
- 34,00 Euro bis 35, 20 Euro (online nicht möglich)
- mit internationalen Zulassungsschein 44,20 Euro bis 45,40 Euro
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (nur für KFZHandel)
erforderliche Unterlagen:
- Behördliches Führungszeugnis, beim Einwohnermeldeamt beantragen und direkt an das Landratsamt Kitzingen – Zulassungsstelle – senden lassen
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
- Gebühr: 176,60 Eurogültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nr. Versicherung
- Führungszeugnis
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
Gebühr: 176,60 Euro
für Oldtimer-Fahrzeuge erforderliche Unterlagen:
- Behördliches Führungszeugnis, beim Einwohnermeldeamt beantragen und direkt an das Landratsamt Kitzingen – Zulassungsstelle – senden lassen
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nr. Versicherung
- Führungszeugnis
- Oldtimergutachten
Gebühr: 176,60 Euro
Kennzeichenabstempelung
erforderliche Unterlagen:
- Kfz-Schein bzw. Zul. Besch. Teil I
- Kennzeichenschilder
Gebühren:
Abstempelung 2,60 Euro
HU Plakette 0,50 Euro
Euro-Kennzeichen 1,20 Euro pro Lkr. Plakette
Wunschkennzeichen
Online-Reservierung für 3 Monate
Die Zuteilung von Wunschkennzeichen ist möglich, sofern gewünschte Buchstaben- und Ziffernkombinationen nicht bereits belegt sind.
Zusätzliche Verwaltungsgebühr:
12,80 Euro für Vorreservierungen
10,20 Euro bei Zuteilung bei der Zulassung
Informationen für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer
Informationen zur Kfz-Zulassung finden Sie beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr unter dem Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine.html
Allgemeines
Bei Firmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung zur Zulassung zwingend erforderlich.
Zulassungen auf Mitbürger mit ausländischem Personalausweis oder Reisepass sind nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes möglich.
Die Ausstellung einer Feinstaubplakette ist unter Vorlage der Zul. Besch. Teil I (Fzg.-Schein) gegen eine Gebühr von 5 Euro möglich.
Online-Antrag
Hier können Sie eine Feinstaubplakette online bestellen
Weitere Informationen
Benutzerleitfäden zur Bedienung der Internetportale
Seit 01.09.2023 ist die i-Kfz-Stufe-4 der Online-Zulassung in Kraft!
Es ist nun möglich, nach einer erfolgreich abgewickelten Online-Zulassung „sofort loszufahren“, falls die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die näheren Informationen zur Online-Zulassung entnehmen Sie bitte den hier aufgeführten Benutzerleitfäden für Zulassungen für natürliche und juristische Personen.
Es ist nun auch die Großkundenschnittstelle für die Abwicklung von Zulassungen durch „Großkunden“ eingerichtet.
Weitere Infos zur Online-Zulassung und zur Großkundenschnittstelle können Sie auch unter dem Link www.bmdv.bund.de/i-kfz entnehmen
Hinweis: Leider ist es nach einer Online-Abmeldung nicht möglich, das bisher zugeteilte Kennzeichen sofort im Anschluss für eine Online-Zulassung zu verwenden, da 1-2 Arbeitswerktage notwendig sind, bis das Kennzeichen wieder freigegeben ist.
Benutzerleitfäden zum Download:
Downloads
Ihre Ansprechpartner
Herr Patrick Zinser
Landratsamt Kitzingen
Verkehrswesen Sachbearbeiter Kfz-Zulassung
Kaierstraße 4
97318 Kitzingen
Frau Bianca Madiar
Landratsamt Kitzingen
Verkehrswesen Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Frau Bettina Schneider
Landratsamt Kitzingen
Verkehrswesen Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo, Di, Do, Fr, immer vormittags)"
Frau Susanne Jakob
Landratsamt Kitzingen
Verkehrswesen Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo-Fr. vormittags, Do ganztags)"
Frau Gorica Schmillen
Landratsamt Kitzingen
Verkehrswesen Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Mo-Do vormittags)
Frau Anja Brock
Landratsamt Kitzingen
Verkehrswesen Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Frau Regina Müller
Landratsamt Kitzingen
Verkehrswesen Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo,Di ganztags, Mi,Do vormittags)"
Frau Sonja Dittmann
Landratsamt Kitzingen
Verkehrswesen Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mi+Fr vormittags, Do ganztags)"
Herr Michael Popp
Landratsamt Kitzingen
Verkehrswesen Sachbearbeiter Kfz-Zulassung
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen
Frau Elke Gsottberger
Landratsamt Kitzingen
Verkehrswesen Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

