Informationen zum Schwerbehindertenausweis
Den Grad der Behinderung stellen auf Antrag des behinderten Menschen die Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales fest, soweit er nicht bereits festgestellt worden ist (z.B. durch Rentenbescheid oder Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung).
Die Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales stellt einen Schwerbehindertenausweis aus mit Angaben zum Grad der Behinderung und weiteren gesundheitlichen Merkmalen (Merkzeichen) , die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Anträge und Informationen erhalten Sie in der Regel auch bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Sie können den Antrag auch online im Internet stellen unter www.zbfs.bayern.de
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Tel. 0931 41 07-01
Fax: 0931 4107-222
E-Mail: poststelle.ufr@zbfs.bayern
Die Anträge erhalten Sie natürlich auch im Landratsamt.
Der Unterschied zwischen dem grünen und dem grün-orangenen Ausweis
Befreiung/Ermäßigung von der Rundfunkgebühr
- Empfänger von Blindenhilfe
- Taubblinde Menschen mit entsprechendem Nachweis (ärztliche Bescheinigung oder Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL (blind) und Gl (gehörlos) oder Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl oder Gl zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung über die andere Behinderung oder eine Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
Menschen, denen das Merkzeichen „RF“ (= Rundfunk) im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,83 Euro (statt 17,50 Euro) pro Monat.
Erhalten Menschen mit Behinderung bestimmte staatliche Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG), können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung beantragen.
Fahrpreis- und Verkehrsvergünstigungen
Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, werden von den Verkehrsunternehmen gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises mit orangefarbenem Flächenaufdruck im Nahverkehr unentgeltlich befördert.
Ganz kostenlos ist die Beförderung im Grunde aber nicht für alle: Beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ (Versorgungsamt) muss man zunächst eine Wertmarke für die "Freifahrt" kaufen, es gibt also eine Eigenbeteiligung. Die Wertmarke kostet in der Regel für ein halbes Jahr 40 Euro, für ein ganzes Jahr 80 Euro. Für jemanden, de nur selten im Jahr einmal Bus oder Bahn fährt, lohnt sich die Wertmarke also nicht unbedingt.
Einige Personengruppen bekommen die Wertmarke auf Antragtatsächlich kostenlos, dies sind unter anderem Personen, die "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) in ihrem Ausweis vermerkt haben. Auch Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, zum Beispiel ALG-II-Empfänger, können die Wertmarke kostenlos erhalten. Fragen Sie bitte dazu bei Ihrem Versorgungsamt nach.
Nachteilsausgleiche
Es gibt gesetzlich geregelte Nachteilsausgleiche für (schwer-)behinderte Menschen in zahlreichen Bereichen, zum Beispiel Steuererleichterungen, Mobilitätshilfen oder Leistungen und Nachteilsausgleiche im Berufs- und Arbeitsleben.
Allerdings kann nicht jeder schwerbehinderte Mensch automatisch jeden einzelnen Nachteilausgleich in Anspruch nehmen. Viele Nachteilsausgleiche sind an die Höhe des Grades der Behinderung (GdB), die Art der Behinderung oder die Zuteilung bestimmter Merkzeichen gebunden.Da die Informationen sehr umfangreich sind verweisen wir auf folgende ausführliche Broschüre:
"Wegweiser für Menschen mit Behinderung Rechte und Nachteilsausgleiche"
Bezug bzw. Download unter www.zbfs.bayern.de
Neben den gesetzlich festgelegten Nachteilsausgleichen gibt es auch Vergünstigungen auf freiwilliger Basis, für die der Ausweis als Nachweis vorgelegt werden muss. Zahlreiche Freizeiteinrichtungen und kulturelle Institutionen (zum Beispiel Museen, Schwimmbäder, Kinos) bieten solche Ermäßigungen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung an, die erst bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises gewährt werden. Auf freiwillige Ermäßigungen besteht kein rechtlicher Anspruch.
Behindertenfahrdienste
Seit 01.01.2009 ist der Bezirk Unterfranken auch für die Entscheidung über Anträge auf Behindertenfahrdienst im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich umfassend zuständig. Menschen mit Behinderung soll in gewissem Umfang die Begegnung und der Umgang mit nicht behinderten Menschen und auch der Besuch von geselligen und kulturellen Veranstaltungen ermöglicht werden. Zu diesem Zweck können behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen die Beförderung durch den Behindertenfahrdienst in Anspruch nehmen.
Die Beförderung durch den Behindertenfahrdienst ist eine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemein-schaft.Die Teilnahme selbst ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, u.a. an den Besitz eines Schwerbehindertenausweises und den Eintrag bestimmter Merkzeichen. Gegebenenfalls muss im Einzelfall auch eine Begutachtung durch den Amtsarzt veranlasst werden. Übernimmt der Bezirk Unterfranken Leistungen für den Behindertenfahrdienst, wird ein entsprechender Kostenübernahmebescheid erstellt.
Diesem sind dann ein Berechtigungsausweis mit der Zahl der genehmigten Nutzkilometer sowie eine Liste mit den Anschriften und Telefonnummern der unterfränkischen Fahrdienste beigefügt. Die Abrechnung der gefahrenen Kilometer erfolgt nach Bestätigung auf dem Berechtigungsausweis direkt mit dem jeweiligen Fahrdienst.
Zuständig für Anträge Behindertenfahrdienst:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel. 0931 7959-0
bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de
Behindertenfahrdienste:
BRK-Behindertenfahrdienst
Kreisverband Würzburg
Tel. 0800/2019222 (kostenlos)
Johanniter-Behindertenfahrdienst
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Geschäftsstelle Würzburg
Waltherstraße 6
97074 Würzburg
Tel. 0931 796 28-15
www.johanniter.de/unterfranken
ASB-Behindertenfahrdienst
Tel. 0931 25077-10
Fax: 0931 25077-25
E-Mail: zentrale@asb-wuerzburg.de
Ihr Ansprechpartner
Herr
Herbert Köhl
Landratsamt Kitzingen
Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement und Seniorenfragen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen