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Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) anmieten möchten, muss festgestellt werden, ob Sie dafür berechtigt sind. Das heißt, es wird das Bruttoeinkommen des gesamten Haushalts geprüft.
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins obliegt dem Landratsamt Kitzingen, soweit Sie nicht direkt im Stadtgebiet Kitzingen oder dessen Ortsteilen (Etwashausen, Hohenfeld, Repperndorf, Sickershausen) wohnen. In diesen Fällen ist die Stadt Kitzingen (https://www.stadt-kitzingen.de/rathaus-buergerservice/stadtverwaltung/anliegen-a-z/bescheinigung-fuer-sozialwohnungen/ ) für die Erteilung Ihres Wohnberechtigungsscheins zuständig.
Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag erteilt. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen, sämtliche Nachweise und Bescheinigungen beim Landratsamt Kitzingen eingereicht wurden. Er gilt für den Wohnungssuchenden und dessen Haushaltsangehörige.
Erforderliche Unterlagen
Hier folgt eine nicht abschließende Auflistung der vorzulegenden Unterlagen (bitte nur Kopien):
Das Bruttoeinkommen des gesamten Haushalts wird erfasst. Es werden Frei-/Abzugsbeträge beim Vorliegen einer Schwerbehinderung GdB 50 und bei dem Personenkreis „*Junge Familie“ anerkannt. Werden Unterhaltszahlungen geleistet, sind auch diese ebenfalls teilweise anrechenbar.
Kosten
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein ist grundsätzlich 1 Jahr lang gültig. Für den Antrag wird derzeit eine Gebühr in Höhe von 15,00€ fällig.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.verkehr.bayern.de/wohnen/wohnberechtigungundrecht/index.php
NEU IN 2022 – Einkommensorientierte Förderung für Wohnprojekt in der Breslauer Straße, Kitzingen
Informationen siehe Downloads.
Sabine Schmitt
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Mo-Fr vormittags)
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