Wohnberechtigung für eine öffentlich geförderte Mietwohnung
Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) anmieten möchten, muss festgestellt werden, ob Sie dafür berechtigt sind. Das heißt, es wird das Bruttoeinkommen des gesamten Haushalts geprüft.
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins obliegt dem Landratsamt Kitzingen, soweit Sie nicht direkt im Stadtgebiet Kitzingen oder dessen Ortsteilen (Etwashausen, Hohenfeld, Repperndorf, Sickershausen) wohnen. In diesen Fällen ist die Stadt Kitzingen (https://www.stadt-kitzingen.de/rathaus-buergerservice/stadtverwaltung/anliegen-a-z/bescheinigung-fuer-sozialwohnungen/ ) für die Erteilung Ihres Wohnberechtigungsscheins zuständig.
Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag erteilt. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen, sämtliche Nachweise und Bescheinigungen beim Landratsamt Kitzingen eingereicht wurden. Er gilt für den Wohnungssuchenden und dessen Haushaltsangehörige.
Erforderliche Unterlagen
Hier folgt eine nicht abschließende Auflistung der vorzulegenden Unterlagen (bitte nur Kopien):
- ausgefüllter Antrag und Einkommenserklärung(en), siehe Downloads
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (auch Minijobs)
- Arbeitsvertrag/ Ausbildungsvertrag
- Ausweisdokument/ggfs. Aufenthaltstitel, der noch mindestens die nächsten 12 Monate gültig ist
- Rentenbescheid /letzte Rentenmitteilung (Bruttorente muss ersichtlich sein)
- aktueller Bewilligungs- oder Leistungsbescheid (mit Berechnung) über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung
- Nachweis über Art und Höhe der Ausbildungsförderung (z. B. BAföG)
- Unterhaltsnachweise (Kindes- u. Ehegattenunterhalt)
- Sonstige Einkommensnachweise
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Mutterpass
- Heiratsurkunde (wenn Eheschließung weniger als 7 Jahre zurückliegt)*
Das Bruttoeinkommen des gesamten Haushalts wird erfasst. Es werden Frei-/Abzugsbeträge beim Vorliegen einer Schwerbehinderung GdB 50 und bei dem Personenkreis „*Junge Familie“ anerkannt. Werden Unterhaltszahlungen geleistet, sind auch diese ebenfalls teilweise anrechenbar.
Kosten
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein ist grundsätzlich 1 Jahr lang gültig. Für den Antrag wird derzeit eine Gebühr in Höhe von 15,00€ fällig.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.verkehr.bayern.de/wohnen/wohnberechtigungundrecht/index.php
Sozialer Wohnungsbau (Wohnberechtigungsschein)
Nachfolgend finden Sie eine Liste aller online ausfüllbaren Anträge, Services und Formulare des Fachbereiches Sozialer Wohnungsbau.
Sie werden auf die entsprechenden Websites der Online-Service Anbieter weitergeleitet.
Downloads
Ihr Ansprechpartner
Frau
Sonja Göllner
Landratsamt Kitzingen
Bauen und Planungsrecht, Technische Bauaufsicht Geschäftsstelle Gutachterausschuss/ Wohnberechtigungsscheine/EOF
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Di+Mi ganztags, Do vormittags)"