Wer kann zur Schuldnerberatung kommen?
Die Schuldnerberatung ist grundsätzlich für alle Bürgerinnen und Bürger offen, die Fragen zu Verschuldung oder Überschuldung haben.
Sie können mit uns Kontakt aufnehmen, wenn
- Sie mit Pfändungen und Vollstreckungen konfrontiert werden und ihre Rechte nicht kennen
- eine Räumungsklage oder eine Strom/Gassperre droht
- Ihr Girokonto überzogen ist und evtl. eine Kündigung drohtSie als Privathaushalt überschuldet sind und keinen Ausweg mehr sehen
- Unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit, Arbeitslosigkeit usw. ihren Haushalt bzw. Tilgungsplan durcheinanderbringen
Erfahrungsgemäß werden die besten Erfolge bei einer frühen Inanspruchnahme des Hilfsangebotes erzielt.
Was bietet die Schuldnerberatung?
- die Beratung ist in jedem Fall kostenlos
- Klärung der finanziellen und persönlichen Situatuion
- bei Bedarf Vermittlung an weitere Beratungsdienste
- Begleitung und Unterstützung für einen überlegten Umgang mit Geld und Konsum
- Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit Gläubigern
Dabei können Sie sicher sein, dass alle Informationen vertraulich sind und an niemanden weitergegeben werden. Nichts geschieht ohne Ihre Zustimmung.
Verbraucherinsolvenzverfahren
Das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet überschuldeten Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn.
In einem mehrstufigen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren ist es möglich von seinen Schulden befreit zu werden. Die Schuldnerberatung am Landratsamt Kitzingen ist anerkannte Stelle für die Insolvenzberatung und bietet Hilfestellung auf dem Weg zur Restschuldbefreiung.