Aufgabenträger

Der Landkreis Kitzingen ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Kosten hierfür müssen öffentlich gemacht werden:

Nach Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 müssen alle zuständige Behörden des ÖPNV (Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs) einmal im Jahr einen Gesamtbericht über die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen veröffentlichen. In einer Tabelle werden die jährlichen Kosten dargestellt, mit denen die verschiedenen Verkehrsunternehmen für mehr Angebote auf den jeweiligen Linien unterstützt werden.

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