Die Jugendgerichtshilfe ist bei allen Strafverfahren gegen Kinder (bis 14 Jahre) , Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (bis 21 Jahre) beteiligt.
Die Jugendgerichtshilfe berichtet dem Gericht über Herkunft, den Werdegang, die Schule, Ausbildung usw. und allen übrigen Umständen des Beschuldigten, die zur Beurteilung seiner seelischen, geistigen und charakterlichen Eigenart dienen können.
Es finden deshalb persönliche Gespräche mit den Betroffen statt, auch mit den Eltern.
Die Jugendgerichtshilfe ist weder Verteidiger noch Ankläger. Sie stellt jedoch eine Art Entscheidungshilfe für den Jugendrichter dar, damit dieser die persönlichen Lebensumstände bei der Urteilfindung berücksichtigt.
Die Jugendgerichtshilfe ist aber auch Teil der Jugendhilfe und vermittelt Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Sie berät und unterstützt die Jugendlichen und die betroffenen Eltern während des gesamten Strafverfahrens. Die Jugendgerichtshilfe ist im Vorfeld, also bevor es zu einer Hauptverhandlung kommt, in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft an der Einstellung von Verfahren - eventuell unter Auflagen - beteiligt.
Die Jugendgerichtshilfe begleitet die Jugendlichen in der Hauptverhandlung und trägt dort ihren Bericht vor.
Nach der Verurteilung überwacht die Jugendgerichtshilfe die Auflagen und Weisungen des Gerichts.