Eine Übersicht über die Hilfen und Beratung
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über Hilfen und Beratungsmöglichkeiten.
Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung
Immer wieder können außergewöhnliche und belastende Schwierigkeiten in der Kindererziehung auftreten. Der ASD berät und unterstützt Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Elternverantwortung.
Er sucht mit Ihnen gemeinsam die geeignete Hilfeform z. B.
- Erziehungsbeistandschaft
- sozialpädagogische Familienhilfe
- und erarbeitet mit Ihnen Perspektiven auch für die Zeit nach der Hilfeleistung
- Kinder und Jugendliche können auch direkt Beratung und Unterstützung im ASD ersuchen
Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist bei allen Strafverfahren gegen Kinder (bis 14 Jahre) , Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (bis 21 Jahre) beteiligt.
Die Jugendgerichtshilfe berichtet dem Gericht über Herkunft, den Werdegang, die Schule, Ausbildung usw. und allen übrigen Umständen des Beschuldigten, die zur Beurteilung seiner seelischen, geistigen und charakterlichen Eigenart dienen können.
Es finden deshalb persönliche Gespräche mit den Betroffen statt, auch mit den Eltern.
Die Jugendgerichtshilfe ist weder Verteidiger noch Ankläger. Sie stellt jedoch eine Art Entscheidungshilfe für den Jugendrichter dar, damit dieser die persönlichen Lebensumstände bei der Urteilfindung berücksichtigt.
Die Jugendgerichtshilfe ist aber auch Teil der Jugendhilfe und vermittelt Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Sie berät und unterstützt die Jugendlichen und die betroffenen Eltern während des gesamten Strafverfahrens. Die Jugendgerichtshilfe ist im Vorfeld, also bevor es zu einer Hauptverhandlung kommt, in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft an der Einstellung von Verfahren - eventuell unter Auflagen - beteiligt.
Die Jugendgerichtshilfe begleitet die Jugendlichen in der Hauptverhandlung und trägt dort ihren Bericht vor.
Nach der Verurteilung überwacht die Jugendgerichtshilfe die Auflagen und Weisungen des Gerichts.
Beratung bei Trennung / Scheidung / Umgangsrecht
Wenn Sie Probleme in Ihrer Partnerschaft haben, sich trennen oder scheiden lassen wollen und / oder die Umgangskontakte zu Ihren Kindern regeln müssen, erhalten Sie von uns Hilfe und Unterstützung.
Nach § 17 SGB VIII haben Mütter und Väter im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.
Insbesondere bei Trennung oder Scheidung unterstützt und berät Sie der ASD dahingehend, eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.
Umgangsrecht / Umgangsregelung
Der ASD berät und unterstützt beide Elternteile bei der Vermittlung einer Umgangsregelung, die dem Wohle des Kindes entspricht. Wir informieren getrennt erziehende Eltern über ihre Rechte und Pflichten
Eingliederungshilfe
Jeder Mensch, ob gesundheitlich beeinträchtigt oder nicht, hat das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wer sich durch eine gesundheitliche Einschränkung in dieser gleichberechtigten Teilhabe beeinträchtigt sieht, kann Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben. Jene Leistungen sind sehr vielfältig und in Teil 2 des SGB IX zusammengefasst. Folgende Leistungsgruppen gibt es:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. Heil-, Hilfsmittel)
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Leistungen in anerkannten Werkstätten für MmB, erforderliche Hilfsmittel zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt)
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung ( z. B. Schulbegleitung, Studienassistenz)
- Leistungen zur sozialen Teilhabe (z. B. Assistenzleistungen, Mobilitätshilfen)
Unser Verfahrenslotse unterstützt den ASD in der Beratung, welche Eingliederungshilfeleistungen in Frage kommen. Mehr Informationen zum Verfahrenslotsen erhalten Sie hier.