Tierschutz ist eine wichtige Aufgabe der Amtstierärzte
Generell gilt für alle Tiere in Deutschland das Tierschutzgesetz. Amtstierärzte sind aufgrund §16a Tierschutzgesetz „Beschützergaranten“ für das Wohl der Tiere und die Einhaltung des Tierschutzrechts. Sie sind daher verpflichtet, gegen tierschutzrechtswidrige Handlungen und Zustände vorzugehen. Es gibt kein Entschließungsermessen. Amtsveterinäre müssen immer handeln, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich Verstöße gegen Tierschutzrecht begangen wurden, noch werden oder bevorstehen.
Weiterführende Informationen in verschiedenen Sprachen zum Opferfest finden Sie hier
Im Folgenden haben wir verschiedene relevante Themen im Bereich Tierschutz zusammengefasst.
Informationsblätter
Hier finden Sie die wichtigsten Auslegungshinweise zum Tierschutzrecht, um die häufigsten Tierschutzmängel und Sanktionen zu vermeiden.
- Informationsblatt Rinderhaltung https://www.lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit/doc/infoblatt_rinderhaltung.pdf
- Informationsblatt Schweinehaltung https://www.lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit/doc/infoblatt_schweinehaltung.pdf
Sachkundeschulungen
- Sachkunde Gehegewildhalter
- Sachkunde Pferde
- Sachkunde Kaninchenhaltung
- Sachkunde Rind/Schwein/Schaf/Ziege
Das Lehr- und Versuchszentrum für Gehegewild in Almesbach bietet regelmäßig entsprechende Kurse an. Nähere Informationen zu den Kursen: 0961/390200, mail: LVFZ-Almesbach@LfL.Bayern.de
Wer gewerbsmäßig einen Reit- und Fahrbetrieb unterhalten will, muss dem zuständigen Landratsamt die Sachkunde vorweisen. Diese kann z.B. durch Sachkundekurse erworben werden. wenden Sie sich bei Bedarf bitte an www.aelf-an.bayern.de (AELF Ansbach). Dort werden die Kurse koordiniert.
Seit 10.2.2015 muss man als gewerblicher Kaninchenhalter eine Sachkundebescheinigung des Landratsamtes haben. Diese kann auf verschiedene Weise erlangt werden. Weitere Informationen gibt es im Veterinäramt.
Sachkunde-Schulungen zum Schlachten von Tieren
Zum gewerblichen Schlachten von Tieren bedarf es eines Sachkundenachweises nach VO 1099/2009. Die Bescheinigung stellt das für den Wohnort zuständige Landratsamt aus. Unter Umständen muss zuvor ein Sachkundekurs absolviert werden. Im folgenden werden Hinweise zu angebotenen Kursen gegeben. Weiterhin können Sie sich ein Antragsformular für die Sachkundebescheinigung herunterladen.
Schaf und Ziegenschlachtung: Tierhaltungsschule Triesdorf führt entsprechende Kurse und Prüfungen durch. Interessenten wenden sich bitte direkt an die Tierhaltungsschule: 09826 18-3002
Email: ths@triesdorf.de
Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen die Sachkundebescheinigungen der Schlachtenden neu überarbeitet und ausgestellt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt.
Kurse zum Erlangen der Sachkunde für den Entbluteschnitt bei Schafen zu Kurban Bayram
Auch derjenige, der den Schächtschnitt ausführt muss eine Sachkunde nachweisen. Hierzu werden Kurse an der LFL in Grub (bei München) angeboten. Nähere Infos unter 089-99141-121.
Tierschutz beim Transport
Not-Tötungen von Nutztieren durch den Tierhalter
Merkblätter Tierbörsen
§11-Erlaubnisse
Ferkelbetäubungssachkunde Verordnung
Die betäubungslose Ferkelkastration wird zum 01. Januar 2021 verboten. Neben der Ebermast und der Immunokastration stellt die Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose eine der möglichen Alternativen dar. Nach erfolgreich abgelegter theoretischer und praktischer Prüfung finden Sie nachfolgend den Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises. Bitte beachten Sie, dass analog zu anderen Sachkundeanträgen im Bereich Tierschutz, ein Führungszeugnis nötig ist.
Terraristik: die nächsten Termine der Sachkundekurse des VDA/DGHT gibt es hier www.sachkundenachweis.de
Haltung von Minipigschweinen
Miniaturschweine, sog. „Minipigs“, sind in den letzten Jahren auch in Deutschland in Mode gekommen. Es scheint „schick“ zu sein, sich anstatt einem Hund, lieber ein kleines Schwein zu halten.
Diese Tiere werden oft unter hundeähnlichen Verhältnissen in den Familien gepflegt. Ein Umstand, der auch in Tierschutzfachkreisen nicht unumstritten ist.
Auch Landwirte sehen diese Haltungen mit Argwohn, handelt es sich doch um eine Spezies, die Tierseuchen wie z.B. Schweinepest und Maul- und Klauenseuche weitertragen kann.
Nach Tierseuchenrecht sind Minipigs keine Heimtiere!
Sie unterliegen dem Tierseuchengesetz ebenso, wie alle anderen Hausschweine. Sollten diese Tiere ins Seuchengeschehen involviert sein, wird es zu Haftungsansprüchen u.U. in Millionenhöhe kommen, falls der Tierhalter sich nicht regelkonform verhalten hat.
Ihre Ansprechpartner
Frau Dr.
Claudia Baldauf
Landratsamt Kitzingen
Sachgebietsleiterin Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Frau Dr.
Ursula Deiss-Hemmeter
Landratsamt Kitzingen
Verbraucherschutz und Veterinärwesen Amtstierärztin
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Di+Do+Fr ganztags)
Frau Dr.
Susanne Werner
Landratsamt Kitzingen
Verbraucherschutz und Veterinärwesen Amtstierärztin
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Mo-Do)
Frau
Stefanie Schwenkel
Landratsamt Kitzingen
Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen